W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglied im GBR

B
Berni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Wissenden,

hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen anderen Kollegen aus unserem BR geladen, dieses Mitglied ist aber nicht der "persönliche" Vertreter (Ersatzmitglied) meines Kollegen, sondern eigentlich mein Vertreter(Ersatzmitglied).

Ich bin der Meinung, dass für jedes GBR-Mitglied vom örtlichen BR mindestens ein persönliches Ersatzmitglied zu bestimmen ist. Sollte das GBR-Mitglied ausfallen, so ist es von nur genau diesem Ersatzmitglied zu vertreten. Mein Vertreter kann meinen eigentlichen GBR-Kollegen nicht als Ersatzmitglied vertreten, sondern nur dessen Vertreter ist als Ersatzmitglied zu laden.

Meine Meinung stütze ich auf §47 Abs.3 Fitting Rn42.

Sollte ich Recht haben, was würdet Ihr nun tun. Den eigentlich vom GBR-V falsch geladenen Ersatz in die GBR-Sitzung schicken. Oder das eigentlich richtige Ersatzmitglied? Oder soll ich gar alleine gehen?

Grüße vom verunsichertem Bernhard

7.98105

Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

14.11.2007 um 19:35 Uhr

@Berni, das BetrVG schreibt vor, dass mindestens ein Ersatzmitglied für jedes GBR - Mitglied bestellt werden muss. Besser ist es m. M. zwei zu bestimmen! Soweit hast du schon recht, aber es spricht auch nicht's dagegen, dass ein Ersatzmitglied jeweils mehrere Mitglieder vertreten kann! § 47 BetrVG DKK, V. Ersatzmitglieder des Gesamtbetriebsrats (Abs. 3), RN. 38

Ich würde an deiner Stelle alleine gehen, die Stimmengewichtung halbiert sich ja nicht, weil ein Mitglied aus deinem Betrieb nicht anwesend ist.

Regelt die Ersatzgeschichte in der nächsten Sitzung. Ich denke mir, dass man nicht einfach ein X-beliebiges BR - Mitglied (hab ich das richtig verstanden?), das nicht als Ersatz benannt ist, zur GBR - Sitzung entsenden kann.

Da bin ich auch auf andere Meinungen gespannt.......

B
Berni

14.11.2007 um 19:46 Uhr

@Mona-Lisa der Geladene ist schon Ersatzmitglied im GBR, aber eben mein"persönlicher Vertreter" wurde auch so per Beschluß festgelegt. Gruß Bernhard

M
Mona-Lisa

14.11.2007 um 19:53 Uhr

@Bernhard, dann kann dein persönlicher Vertreter das verhinderte GBR - Mitglied m. E. nicht vertreten!
Geh dieses Mal alleine zu der Sitzung und beruf dich in der nächsten BR - Sitzung auf den Däubler. Für eine "schnelle" Ersatzregelung ist es eh schon zu spät!

B
Berni

15.11.2007 um 19:53 Uhr

Heute war ich alleine auf der GBR-Sitzung, die von Anfang an völlig eskaliert ist. Der GBR-V ist total ausgeflippt nach dem Motto: Nur er legt die Teilnehmer fest und ich muß mich an die Einladung halten, kein Recht der Welt gibt mir die Kompetenz die Ersatzmitgliederregelung zu organisieren. Ich soll froh sein, dass kein Ausschluß aus dem GBR die Folge meines Tun ist. Bisher hat es von jedem Standort-BR nur ein Ersatzmitglied gegeben und das genügt. Auf den Hinweis auf §47 BtrVG hieß es nur, jetzt kommt ein §-Reiter daher und zerstört das Vertrauen im GBR, dass bisher geherrscht hat. Ein Teil der anderen GBR-Mitglieder haben dem GBR-V Recht gegeben und mir schwere Vorwürfe gemacht. Der andere Teil war sehr beroffen ruhig. Außerdem lag dem GBR-V kein unterschriebener Reiseantrag von mir vor und ich dadurch überhaupt nicht anreisen durfte. Sämtliche Dienstreisen der BRM müssten über ihn laufen und meinen Reiseantrag hätte er nicht erhalten. Dann hat der GBR-V eine interne Mitteilung gezeigt, die ihm die Legitimation der Personalleitung zur Unterschrift des Reiseantrages erteilt. Sämtliche Vorgesetzten der BRM sind zwingend angewiesen die Reiseanträge nicht mehr zu unterschreiben, sondern zum GBR-V zu schicken. Sollten BRM und deren Vorgesetzen sich nicht an diese Anweisung halten, können arbeitsrechtliche Schritte folgen. Auch hier hätte ich mich nicht an die Regeln gehalten. Ein großer Streitpunkt war auch, dass ich vor einigen GBR-Sitzungen Punkte in den GBR gab, die der GBR-V aber nicht auf die Tagesordnung, auch nicht auf eine der nächsten GBR-Sitzungen nahm. Darauf hin sagte er, es gebe keine Punkte und alles nur erlogen war.
Außerdem legt der GBR-V die Tagesordnung der GBR-Sitzung fest und kann diese so leiten, dass sämtliche Eingaben von unserem Gremium abgelehnt werden. Kein anderes GBR-Mitglied hat was gesagt. Die heutige Sitzung war sehr laut und unangenehm. Bernhard

M
Mona-Lisa

15.11.2007 um 22:05 Uhr

@Bernhard, das riecht doch nach Abwahl dieses "Fürst von Gnaden"! Warum zieht jeder den Kopf ein und lässt sich einschüchtern?
Dieser "GBRV" bricht das BetrVG, wo es gerade nur geht!

Du hast Dich nach m. M. nicht falsch verhalten, die GBR - Mitglieder samt den Ersatzmitgliedern bestimmt immer noch der entsendende Betrieb und nicht dieser Vogel........

Ihre Antwort