BR Gründung seitens des GBR - muss der GBR darauf warten bis sich 3 Leute gefunden haben die sich an den GBR wenden um in dieser BR losen Filale einen BR zu errichten?
Hallo Guten Morgen, wir sind ein Filialunternehmen im Einzelhandel mit 16 Filialen. Im Stammsitz und 3 weiteren Filalen existiert bereits ein BR, und auch ein GBR: Nun meine Frage ist denn ein GBR Mitglied dazu berechtigt in einer anderen Filiale ebenfalls einen BR zu installieren, um auch in dieser Filiale eine Gleichberechtigung seitens der Geschäftsleitung herzustellen. Oder muss der GBR darauf warten bis sich 3 Leute gefunden haben die sich an den GBR wenden um in dieser BR losen Filale einen BR zu errichten. Mann muss dazu sagen das die GL alles dagegen unternimmt um auch dort einen BR zu haben. Kann jemand Tipps geben wir der GBR dort unverzüglich Wahlen einleiten kann ohne dort 3 Mitarbeiter zu haben die sich bereit erklären dort einen BR zu gründen, die Mitarbeiter sind natürlich eingeschüchtert. Der GBR weiß das diese Filiale auch einen BR will ,aber wir kommen da schlecht an die Leute ran. Bitte gibt uns Tipps wie wir das dort am besten anstellen um die Wahlen einzuleiten. Vielen Dank!!! Kann der GBR dort einfach eine Betriebsversammlung einberufen??
Community-Antworten (1)
31.03.2008 um 01:59 Uhr
Kiebitz28
§ 17 BetrVG Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat Abs.1 Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend.
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