Hallo,

es geht darum das ein Mitarbeiter seit ca. 10 Jahren ein Dienstauto mit privater Nutzung vom AG gestellt bekommen hat. Dieser soll nun evtl. eingezogen werden. Mit welcher Gehaltserhöhung kann der Kollege rechnen/fordern ?? Das Auto hatte einen Wert von ca. 35 - 40 T€ (brutto Listenpreis). Bei uns wird die 1% Regelung angewandt.

Da es sich hier sicherlich um betriebliche Übung handelt hat er sicher Anspruch auf eine Ausgleichzahlung.

Danke für die Unterstützung.

Jetzt hat ein Mitglied im Forum auf meine Frage geantwortet. Danke erstmal dafür.
Jedoch soll die Ausgleichzahlung hat für den Unterhalt des privaten Wagens reichen und bei 350 - 400 € wird das sicherlich nicht reichen, da je nach Steuerklasse evtl. nur 200 -250 € übrig bleiben.

Gibt es dazu evtl. Gerichtsurteile die sich mit diesem Thema beschäftigt haben ?


Hallo gallocampo,

das ist ein Irrtum mit der vermuteten 2 % Regelung. Die 1 % Versteuerung zzgl. der 0,03 % für die Anfahrt zum Dienstsitz ist die Regelung für die Privatnutzung. !!!