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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausgleichzahlung für Dienst-KFZ mit Privatnutzung

P
pappy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

es geht darum das ein Mitarbeiter seit ca. 10 Jahren ein Dienstauto mit privater Nutzung vom AG gestellt bekommen hat. Dieser soll nun evtl. eingezogen werden. Mit welcher Gehaltserhöhung kann der Kollege rechnen/fordern ?? Das Auto hatte einen Wert von ca. 35 - 40 T€ (brutto Listenpreis). Bei uns wird die 1% Regelung angewandt.

Da es sich hier sicherlich um betriebliche Übung handelt hat er sicher Anspruch auf eine Ausgleichzahlung.

Danke für die Unterstützung.

Jetzt hat ein Mitglied im Forum auf meine Frage geantwortet. Danke erstmal dafür. Jedoch soll die Ausgleichzahlung hat für den Unterhalt des privaten Wagens reichen und bei 350 - 400 € wird das sicherlich nicht reichen, da je nach Steuerklasse evtl. nur 200 -250 € übrig bleiben.

Gibt es dazu evtl. Gerichtsurteile die sich mit diesem Thema beschäftigt haben ?

Hallo gallocampo,

das ist ein Irrtum mit der vermuteten 2 % Regelung. Die 1 % Versteuerung zzgl. der 0,03 % für die Anfahrt zum Dienstsitz ist die Regelung für die Privatnutzung. !!!

90602

Community-Antworten (2)

K
knorr

29.10.2010 um 09:45 Uhr

@pappy

haben ähnlich gelagerte Fälle im Unternehmen und einen Gehaltsaufschlag in Höhe des 1 % geldwerter Vorteil ausgehandelt.

Wäre in Deinem Fall also ca. 350 bis 400 € brutto.

Müsste man aber auch mal seinen Arbeitsvertrag und, wenn vorhanden, seinen Dienstwagenvertrag studieren.

G
gallocampo

29.10.2010 um 12:41 Uhr

Moin pappy!

Wenn ich mich nicht irre, dann besagt die 1%-Regel, dass das KFZ nur zur rein dienstlichen Nutzung verwendet wird.

Eine private Nutzung ist nur in der 2%-Regel gestattet.

Ich denke, der Kollege kann von Glück sagen, wenn ihm weder Arbeitgeber noch Finanzamt aufs Dach steigen...

... ich bin allerdings nicht aus der Personal-FiBu... :)

Gruß gallocampo

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