Durch Unternehmensfusion haben wir nun ein Unternehmen mit zwei Standorten mit jeweils eigenem BR (1x 9BR-Mitglieder, 1x 3 BR-Mitglieder).

Nun soll ein GBR gegründet werden und hierzu fand die konstituierende Sitzung statt.

Anwesend waren 2 GBR-Mitglieder und ein GBR-Ersatzmitglied (das dritte GBR-Mitglied ist verhindert gewesen).

Einer der GBR-Mitglieder wurde zum stellv. Vorsitzenden gewählt, und das Ersatzmitglied als Vorsitzender...

Nun zu meinen Fragen:

a) Ist die Sitzung als solche anfechtbar?
b) Haben wir nun einen GBR?
und die Entscheidende Frage....:
c) kann siche in Ersatzmitglied zum Vorsitzenden wählen lassen?
d) Was passiert, wenn die Verhinderung des eigentlich 3ten GBR-Mitgliedes entfällt und dieser seine GBR-Tätigkeit wieder aufnehmen kann?

e) lässt sich das ganze "Heilen" wenn nun vom entsendenden BR das "Ersatzmitglied" vom GBR-Mitglied und das eigentliche GBR-Mitglied zum Ersatzmitglied gewählt wird?
Danke für eure Hilfe