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Kurzarbeit und Urlaub

H
Hotel1
Apr 2020 bearbeitet

Guten Tag, Wir haben Kurzarbeit 80%. Nun sind im April 2 Feiertage und MA haben auch Urlaub. Wie berechnet sich das KUG, wie verhält sich das mit Urlaub und Feiertag. Danke

62102

Community-Antworten (2)

C
celestro

16.04.2020 um 22:43 Uhr

S
seehas

17.04.2020 um 10:57 Uhr

Urlaub = voller Gehaltsanspruch ohne Abzüge am Brutto Feiertag = Gehalt gemäß vereinbarter Kurzarbeitsquote + Kug das der AG bezahlt. Beispiel: Kurzarbeit 50%, ledig, keine Kinder - AG bezahlt für den Feiertag 80% des Gehalts. Das setzt sich zusammen aus 50% die regulär gearbeitet worden wären wenn es kein Feiertag wäre und 60% Kug aus den anderen 50% die ausfallen (0,6x0,5=0,3), das sind dann 30%.

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