Erstellt am 16.04.2020 um 20:43 Uhr von celestro
glaube hier hatte schon mal jemand was dazu geschrieben:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/358494/berechnung-der-zu-leistenden-arbeitsstunden-bei-kurzarbeit
Erstellt am 17.04.2020 um 08:57 Uhr von seehas
Urlaub = voller Gehaltsanspruch ohne Abzüge am Brutto
Feiertag = Gehalt gemäß vereinbarter Kurzarbeitsquote + Kug das der AG bezahlt.
Beispiel: Kurzarbeit 50%, ledig, keine Kinder - AG bezahlt für den Feiertag 80% des Gehalts. Das setzt sich zusammen aus 50% die regulär gearbeitet worden wären wenn es kein Feiertag wäre und 60% Kug aus den anderen 50% die ausfallen (0,6x0,5=0,3), das sind dann 30%.