Kurzarbeit und Urlaub
Guten Tag, Wir haben Kurzarbeit 80%. Nun sind im April 2 Feiertage und MA haben auch Urlaub. Wie berechnet sich das KUG, wie verhält sich das mit Urlaub und Feiertag. Danke
Community-Antworten (2)
16.04.2020 um 22:43 Uhr
glaube hier hatte schon mal jemand was dazu geschrieben:
17.04.2020 um 10:57 Uhr
Urlaub = voller Gehaltsanspruch ohne Abzüge am Brutto Feiertag = Gehalt gemäß vereinbarter Kurzarbeitsquote + Kug das der AG bezahlt. Beispiel: Kurzarbeit 50%, ledig, keine Kinder - AG bezahlt für den Feiertag 80% des Gehalts. Das setzt sich zusammen aus 50% die regulär gearbeitet worden wären wenn es kein Feiertag wäre und 60% Kug aus den anderen 50% die ausfallen (0,6x0,5=0,3), das sind dann 30%.
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif