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Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!

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Morphosis1974
Mrz 2020 bearbeitet

Moin moin an alle,

ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in soll unterschreiben, dass er/sie mit Kurzarbeit einverstanden ist und bis zum 20.03.2020 den Zusatzvertrag unterschrieben abgeben. Zur Info: Es gibt keinen Betriebsrat und keinen vorherigen Vertrag zur Kurzarbeit, daher muss jede/r unterschreiben.

Was ich so spontan im Netz nachgelesen habe, müssen bei Kurzarbeit gesetzlich vorher Überstunden (meine Frau hat knapp 100!) und Resturlaub abgebaut werden. Da meine Frau am 17.03. den Brief erhalten hat und schon einen Tag vorher die Kurzarbeit angeblich starten sollte, ist meines Erachtens da schon das Recht des Arbeitnehmers verletzt. Man kann ja nicht nachträglich über Kurzarbeit informieren, wenn sie schon einen Tag vorher begonnen hat. So kann/konnte sie ja auch gar nicht ihre Stunden abbauen.

Im überreichten "Vertrag" steht, dass auch zukünftig mit deren Unterschrift in Zukunft einseitig Kurzarbeit angeordnet werden kann. Ich habe meiner Frau geraten, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben! Die Folge könnte sein, sie wird gekündigt. Allerdings hat sie 3 Monate Kündigungsfrist und würde im Falle einer Kündigung (die ja nur rechtlich geht wenn sich die Lage noch weiter verschlechtert) dann 100 % Ihres Gehaltes bekommen, richtig? Bei Kündigung müsste der Arbeitgeber bis zum Ende der Kündigungsfrist das volle Gehalt zahlen, nicht Kurzarbeitergeld, wenn ich das richtig verstanden habe. Danach würde sie Arbeitslosengeld beziehen, welches auf jeden Fall mindestens so hoch wie das Kurzarbeitergeld ist. Somit wäre sie dann für 3 Monate bei vollem Gehalt und dann ein Jahr bei Arbeitslosengeld 1. Dazu habe ich ihr geraten, da sie sicherlich als Kassiererin etc. auch schnell einen anderen Job innerhalb einiger Wochen oder Monate findet.

Ist dieser Brief bzw. Vertrag vom Arbeitgeber rechtlich überhaupt durchsetzbar. Anscheinend muss er den Antrag auf Kurzarbeit noch bei der Agentur für Arbeit stellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Agentur diesen bewilligt wenn nicht alle unterschreiben und vorher keine Überstunden abgebaut werden konnten. Am 17.03. einen Zusatzvertrag auszuhändigen der schon am 16.03. (einen Tag vorher) gültig ist, kann ja nicht sein. Außerdem müsste für die Unterschrift eine längere Frist als 3 Tage gelten oder nicht?

Über Eure schnell Hilfe freue ich mich. Besten Dank.

LG

F.

94708

Community-Antworten (8)

K
kratzbürste

19.03.2020 um 11:19 Uhr

Ich würde auch keinen Freibrief für die Zukunft unterschreiben. Außerdem würde ich mich bei der Argeitsagentur über die Kurzarbeit informieren. Verträge sind immer Verhandlungssache. Also den Arbeitgeber zu Änderungen auffordern. Ggf. einen Fachanwalt einschalten.

C
celestro

19.03.2020 um 11:31 Uhr

und ich schätze mal ... eine Kündigung, nur weil man das nicht unterschreibt, wird der Richter dem AG um die Ohren hauen.

M
Morphosis1974

19.03.2020 um 11:35 Uhr

Ja, kündigen kann der AG nur wenn die Lage sich weiter verschlechtert, das ist klar. Er kann nicht aufgrund fehlender Unterschrift kündigen. Allerdings wenn sich die Lage weiter verschlechtert, wovon ich aktuell ausgehe, könnte er kündigen. Allerdings glaube ich, dass sowieso Kündigungen folgen, egal ob unterschrieben oder nicht. Außerdem glaube ich nicht, dass die Agentur für Arbeit die Kurzarbeit bewilligt. Es konnten ja vorab gar keine Überstunden abgebaut werden. Ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben? Rückwirkend Kurzarbeitergeld kann doch nicht gehen, oder?

P
Pjöööng

19.03.2020 um 12:15 Uhr

Ob der Vertrag irgendwelche Fallen enthält wird einem allenfalls ein Anwalt sagen können, der dann auch den ganzen Vertrag vorliegen haben muss.

Auch zu der Frage ob eine Kassiererin nach Ende der Krise so leicht einen neuen Job finden wird, kann im Moment sicherlich niemand eine seriöse Aussage machen.

Im Moment ist es sicherlich auch angebracht, nicht nur auf den eigenen Vorteil zu schauen, sondern auch darauf, die Krise möglichst gemeinsam durchzustehen.

S
seehas

19.03.2020 um 18:30 Uhr

Kurzarbeit muss der AG mit Zustimmung des BR oder der betroffenen MA beim Arbeitsamt beantragen, das geht auch rückwirkend. Kurzarbeit ist ein milderes Mittel im Vergleich zur Entlassung. Wenn der AG aus betrieblichen Gründen kündigt, muss er die Kündigungsfrist einhalten. Die Arbeitsagentur leistet erst, wenn die Überstunden und Resturlaub aus dem Vorjahr aufgebraucht sind. So lange hier noch etwas übrig ist, leistet die AA nicht und der AG ist im Annahmeverzug, er schuldet das volle Gehalt. Ob auch der Urlaub aus dem laufenden Jahr eingebracht werden muss ist umstritten. 1/12 des Jahresurlaubs pro bereits vergangenem Monat wird häufig als Faustregel genommen. Während der Zeit des Stundenabbaus und während des Urlaubs läuft der normale Gehaltsanspruch weiter. Das gilt auch für Urlaub der während der Zeit der Kurzarbeit genommen wird. Die AA bezahlt nur für die Differenz zwischen dem durch Arbeitsleistung, Stundenabbau oder Erholungsurlaub erworbenen Gehaltsanspruch und dem tatsächlichen Gehaltsanspruch. Das kann für jeden MA ein anderer Betrag sein. Auch wenn die Kurzarbeit ab 16.03. läuft beginnen die Leistungen erst wenn Stunden und Urlaub abgebaut sind. Da jeder MA unterschiedliche Guthaben hat beginnt die Zahlung auch unterschiedlich.

M
Morphosis1974

19.03.2020 um 18:42 Uhr

Dankeschön seehas. Was ist bei Krankheit ? Also wenn sie jetzt z. B. 14 Tage krank ist? Dann gilt auch noch das volle Gehalt da sie keine Stunden abbaut?

Heißt das, du rätst ihr den Vertrag zur Kurzarbeit zu unterschreiben?

S
seehas

20.03.2020 um 08:31 Uhr

bei Krankheit wird jeder Mitarbeiter so gestellt, als wenn er nicht krank gewesen wäre. Sie bekommt KuG.

S
seehas

20.03.2020 um 08:33 Uhr

Wenn ein AG beim erstellen der Verträge etwas gedacht hat, dann hat er schon eine entsprechende Klausel drin. Diese "Generalermächtigung" ist also nicht ganz ungewöhnlich. Wenn es so im AV gestanden wäre hätte sie es wahrscheinlich einfach so mit unterschrieben.

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