Hallo,
bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag.
Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit.
Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt.
Ich mache schon über Monate Kurzarbeit auch ich mit meinen Arbeitsvertrag.

Von der Kurzarbeit sind bei uns ca. 100% betroffen ausser GF.

Im Internet habe ich gelessen das mein Gehalt laut Arbeitsvertag nicht gekürzt werden darf.
Es müssen 1/3 der Belegschaft in Kurzarbeit sein.

Darf ich laut meines Arbeitsvertrages für die Kurzarbeit mit einbezogen werden?
In anderen Standorten unseres Unternehmens sind die Angestelten nicht in Kurzarbeit
(wahrscheinlich wegen Ihres Arbeitsvertrages).

Bei meinen 13 ten Monatsgehalt für 2010 wurde die Kurzarbeit und dadurch weniger auch nicht mit berücksichtigt.

Mein Arbeitsvertrag sagt ich bekomme im Monat ............€
Ich müsste doch danach aus der Kurzarbeit rausfallen und je Monat wie im Arbeitsvertrag meinen Lohn bekommen oder?

Was nützt mein Arbeitsvertrag bei dieser Situation?
In anderen Standorten sind wie gesagt "Angestellte mit Arbeitsvertrag" bei der Firma / Arbeit und haben keine finanziellen Einbußen.

Der Arbeitsvertrag sollte ja höher wie der Tarifvertrag angesehen werden oder?

Danke für Antworten, weil im Internet einige Beiträge auch v. Rechtsanwälten
sagen "Mein Gehalt muß laut Arbeitsvertrag auch in Kurzarbeit weiter gezahlt werden, weil im Arbeitsvertrag dies nicht geregel ist".

Wie gesagt wir machen fast zu 100% Kurzarbeit obwohl 1/3 dafür ausreichen.
Ich könnte doch von der Kurzarbeit ausgenommen werden laut meines Abreitsvertreges
und damit zugesichertes Einkommen je Monat oder?

Danke für Antworten.

Tschüß