Berechnung der zu leistenden Arbeitsstunden bei Kurzarbeit
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in unserer Abteilung seit dem 1.4.2020 80 % Kurzarbeit. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden. Diese ist im Zeiterfassungssystem wie folgt hinterlegt: Montag bis Donnerstag 8,5 Stunden und Freitag 6 Stunden. Jetzt gibt es unterschiedliche Meinungen, wie die zu erbringenden 20% berechnet werden, wenn es in der Woche einen Feiertag gibt. Zum Beispiel im aktuellen Fall der Karfreitag (hinterlegt mit 6 Stunden) und der Ostermontag (hinterlegt mit 8,5 Stunden).
- Auf welcher Basis berechnet man jetzt die 20% Arbeitszeit?
- bleibt es bei 8 Stunden, das heißt, der Feiertag wir nicht berücksichtigt?
- z.B. Karfreitag: addiert man die hinterlegten Stunden (Mo - Do 8,5= 34 Std.) und berechnet davon 20%? 3.Oder werden die 40 Wochenstunden bei Kurzarbeit gleichmäßig auf die 5 Arbeitstage verteilt (Mo-Fr je 8 Std), so dass die 20% von 32 Stunden ( Mo - Do 8 = 32 Stunden) berechnet werden? Besten Dank für eure Unterstützung
Community-Antworten (2)
15.04.2020 um 21:40 Uhr
Vielleicht hilft dir das: Feiertage zu Ostern & Co. im Blick behalten
Im Hinblick auf die nahenden Osterfeiertage ist zu beachten, dass an Feiertagen kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, § 2 Abs. 2 EFZG. Vielmehr ist der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 EFZG dazu verpflichtet, Entgeltfortzahlung an Feiertagen in Höhe des reduzierten Arbeitsentgelts zzgl. Kurzarbeitergeld bzw. bei Kurzarbeit „Null“ in Höhe des Kurzarbeitergeldes zu leisten.
Dazu die Frage: Was steht in euren Verträgen: Wir haben es so wie bei euch mit der Arbeitszeitreglung. Aber berechnet wird jeder Tag mit 8 Stunden. WIe ist es denn wenn ihr Überstunden abbaut, müsst ihr dann Freitags 8 oder 6 Stunden nehmen?
16.04.2020 um 11:53 Uhr
Hallo Tobias Bü, Bei Überstundenabbau werden 6 Stunden verrechnet. Das Hauptproblem besteht darin, dass die Kollegen letzte und diese Woche, ganz normal 8 Stunden in der Woche gearbeitet haben, also die 20% einer normalen 40 Stunden Woche, ohne Berücksichtigung der Feiertage. Ich bin der Meinung, dass dies falsch ist, dass sie zu lange gearbeitet haben.
Bezüglich der Verteilung der 40 Wochenstunden auf die Arbeitstage meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass im Falle von Kurzarbeit die individuelle Verteilung der Stunden auf die Arbeitstage keine Rolle spielt, sondern dass in diesem Fall von einer gleichmäßigen Verteilung der Wochenstunden auf die Tage ausgegangen werden muss, also in unserem Fall 8 Stunden.
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