Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben in unserer Abteilung seit dem 1.4.2020 80 % Kurzarbeit.
Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden. Diese ist im Zeiterfassungssystem wie folgt hinterlegt: Montag bis Donnerstag 8,5 Stunden und Freitag 6 Stunden.
Jetzt gibt es unterschiedliche Meinungen, wie die zu erbringenden 20% berechnet werden, wenn es in der Woche einen Feiertag gibt.
Zum Beispiel im aktuellen Fall der Karfreitag (hinterlegt mit 6 Stunden) und der Ostermontag (hinterlegt mit 8,5 Stunden).
- Auf welcher Basis berechnet man jetzt die 20% Arbeitszeit?
1. bleibt es bei 8 Stunden, das heißt, der Feiertag wir nicht berücksichtigt?
2. z.B. Karfreitag: addiert man die hinterlegten Stunden (Mo - Do 8,5= 34 Std.)
und berechnet davon 20%?
3.Oder werden die 40 Wochenstunden bei Kurzarbeit gleichmäßig auf die 5 Arbeitstage
verteilt (Mo-Fr je 8 Std), so dass die 20% von 32 Stunden ( Mo - Do 8 = 32 Stunden)
berechnet werden?
Besten Dank für eure Unterstützung