Nach der Elternzeit die Arbeitszeiten festlegen?
Folgender Sachverhalt. Wir sind ein Filialist mit über 4000 Filialen und 75000 Mitarbeiter. Jetzt möchte eine Verkäuferin nach ihrer Elternzeit ihre Arbeitszeiten festlegen. Normale Arbeitszeit bei uns 6.00 - 22.00 Uhr, sie möchte aber nur (wegen Kindergarten, Kind 3 Jahre) von 8.00 - 13.00 täglich arbeiten (ist Teilzeitmitarbeiterin mit 25 Std.). Gibt es hier einen Rechtsanspruch darauf? Muss der AG hier zustimmen?
Community-Antworten (5)
05.02.2020 um 13:41 Uhr
Vorhin hast Du doch noch in einem Seniorenpflegezentrum gearbeitet. Jetzt in einer großen Filialkette. Oder beides?
https://www.betriebsrat.com/br-forum/343190/krank-und-trotzdem-minusstunden
05.02.2020 um 14:23 Uhr
https://dejure.org/gesetze/TzBfG/8.html
Aus Absatz 4 geht hervor, dass der AG gute Gründe haben muss, um die Verteilung abzulehnen.
05.02.2020 um 14:25 Uhr
da es völlig egal ist ob Filialkette oder Pflegeheim
- DAs TzBfG gibt dir einen Rechtsanspruch deine Arbeitszeit zu verringern, ABER die Feststellung der Stunden auf den Tag ist im Einvernehmen mit dem AG zu treffen. Der AN kann (und sollte) einen Vorschlag machen wie er es sich vorstellt - der AG kann dies aber (sollte es begründen können) ablehnen. Ein Recht auf Kindgerechte (Privatsache) Arbeitszeiten gibt es nicht.
05.02.2020 um 14:47 Uhr
Die Verteilung der Arbeitszeit muss aber vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung vereinbart sein.
06.02.2020 um 12:56 Uhr
Im Nachhinein würde es ja auch keinen Sinn ergeben...
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