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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krank und trotzdem Minusstunden

P
PlusOpa
Feb 2020 bearbeitet

Ich arbeite in einem Seniorenpflegezentrum. Bei uns werden immer Monatsarbeitspläne erstellt. Da momentan mal das gesamte Personal zur Verfügung steht wurde ich mit 50 Minusstunden geplant (habe ja genügend Überstunden). Jetzt wurde ich anfang Januar bis 31.01 krank. Trotzdem wurden auf meinen Zeitkonto die 50 Minusstunden verrechnet. Ist das Rechtens? Ich dachte bei Krankheit darf man nicht bevorzugt und auch nicht benachteiligt werden? Was ist hier Richtig. Es gibt keine BV.

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

04.02.2020 um 23:51 Uhr

K
Kjarrigan

05.02.2020 um 10:41 Uhr

Bei Krankheit wirst Du so gestellt wie es der Einsatzplan vorsieht. Nur Urlaubstage an denen du AU bist, werden dir wieder gutgeschrieben. Überstundenabbau wird dir nicht wieder gutgeschrieben.

Die einzige Möglichkeit die ich noch sehe ist - wie kam die Einteilung der 50 Minusstunden in den Einsatzplan (freiwillig oder gezwungen. Aber dagegen scheinst du dich ja nicht gewehrt zu haben. Und das es keine BV dazu gibt - wird das sehr schwer werden - Stichwort Annahmeverzug des AG. Aber vielleicht für die Zukunft besser darauf achten.

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