Urlaubsplanung - kann unser Geschäftsführer festlegen, daß die Mitarbeiter den gesamten Jahresurlaub (28 Tage) bis auf 3 Tage jetzt schon verbindlich festlegen?
Hallo, kann unser Geschäftsführer festlegen, daß die Mitarbeiter den gesamten Jahresurlaub (28 Tage) bis auf 3 Tage jetzt schon verbindlich festlegen. Den Sommerurlaub oder Tage in den Ferien ok, daß kann ich wegen der Planung ja verstehen, aber alles? Das kann man doch nun jetzt wirklich noch nicht wissen. Wie sieht es rechtlich aus
Community-Antworten (5)
15.01.2010 um 01:05 Uhr
Das ist nicht unüblich. Bei uns ist das in einer BV geregelt. Allerdings brauchen wir 5 Tage nciht vorplanen (1 Woche) und haben die Möglichkeiten über Arbeitszeitkonten weitere Tage frei zu nehmen...
15.01.2010 um 09:01 Uhr
Wenn bei euch ein BR existiert, greift die Mitbestimmung gemäß §87 Abs.1, Nr.5 BetrVG. Das Bundesurlaubsgesetz ( §7) regelt hier die Grundlagen. Abs. 1 weist dem AG die zeitliche Festlegung des Urlaubs zu, die Urlaubswünsche des AN sind zu berücksichtigen. D.h. der AG kann von sich aus Urlaub durch zeitliche Festlegung und Freistellungserklärung erteilen. Verlangt der AN Urlaub für einen gewissen Zeitraum, ist dieser Wunsch zwingend vom AG zu berücksichtigen (Nomos-Kommentar Arbeitsrecht). Fazit: Versucht auf jeden Fall eine betriebliche Regelung. Das schafft Klarheit u. Planungssicherheit für beide Parteien.
15.01.2010 um 10:09 Uhr
@magalus Verlangt der AN Urlaub für einen gewissen Zeitraum, ist dieser Wunsch zwingend vom AG zu berücksichtigen Das war hier nciht die Frage. Und wenn, solltest du alles zitieren und niht nur den Teil ;-)
15.01.2010 um 10:27 Uhr
@ottostotto Da du in diesem Forum fragst, gehe ich davon aus, das du BRM bist. Und in diesem Fall... Nein, kann er nicht. Aushang an die AN das dies nicht mit euch verhandelt wurde. Zeitgleich fordert ihr den Arbeitgeber mit Fristsetzung auf, sofort Verhandlungen nach §87 Abs.1, Nr.5 BetrVG über eine BV Urlaub mit euch aufzunehmen. Macht er dies nicht... zweite Frist, danach zum Anwalt.
15.01.2010 um 10:44 Uhr
Moin Immie Da du in diesem Forum fragst, gehe ich davon aus, das du BRM bist. Oder sollte man besser sagen, dass weil es noch nciht gelöscht oder verschoben wurde...???
Nein, kann er nicht. Können kann er schon, und wenn der BR sein MBR nciht einfordert... ;-)))
Macht er dies nicht... zweite Frist, danach zum Anwalt. Das würde ich anders machen. Da der AG nicht zu Verhandlungen bereit ist, sind diese gescheitert. Somit Einberufung der Einigungsstelle usw usw usw usw ;-)))
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Probleme bei Urlaubsplanung - Besteht bei Jahres-Urlaubsplanung ein MBR?
Hallo liebe BR-Kollegen! Ich habe folgendes Problem zu klären: Aber erstmal zu den Randbedingungen: AN 1 hat drei (Klein-)Kinder (5/2/1Monat), eins davon im KiGa, verheiratet, Frau im Erziehung
Urlaubsplanung
Hallo , wir sind ein neuer Betriebsrat und haben noch keine BV Urlaubsplanung . Wir sind im Einzelhandel und der AG ist gerade dabei die Urlaubsplanung zu erstellen um es uns vorzulegen . Der AG hat
Zirkus" mit der Urlaubsplanung
Hallo, bei uns auf Station gibt es jedes Jahr wieder "Zirkus" mit der Urlaubsplanung. Der Urlaub kann dann, meistens aus arbeitstechnischen Gründen (wegen der bekannten Personalnot), nicht wie geplan
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
Hallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be