Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
was haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ?
Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler die NICHT geregelt sind :
BSP :
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zum 3. Geburtstag des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub). Mit Zustimmung des Arbeitgebers können sie bis zu einem Jahr der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes übertragen.
Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer mehr als 6 Monate im Unternehmen tätig ist.
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch 8 Wochen vor deren Beginn. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise durch die Aufsichtsbehörde eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt 6 Wochen, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll, ansonsten 8 Wochen.
Männer die Elternzeit nehmen wollen, müssen genau aufpassen, sonst droht ihnen die Küdigung!!!!
Da Männer keine Kinder gebären und für sie der Mutterschutz nicht gilt, können Männer frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber vorsprechen, wenn Sie negative Auswirkungen (Kündigung) auf das Arbeitsverhätnis erwarten. Da die Elternzeit aber spätestens 8 Wochen vor dem Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden muss, haben die Männer genau einen einzigen Tag Zeit, um Elternzeit geschützt vor einer Kündigung zu beantragen. Diese Lücke bei der Elternzeit wurde von der Bundesregierung bestätigt. Alle Männer, die Elternzeit beantragen möchten, sollten sich daher mit dem Betriebsrat/Personalrat abstimmen, um überraschende Kündigungen zu vermeiden. Auch die Erziehungsgeldstellen beraten Sie zu diesem Thema gern.
diese Broschüre des Familienministeriums. ist das oben beschriebene Problem der Männer ist dort noch nicht beschrieben!!!
http://www.elterngeld.net/download/ErziehungsgeldElternzeit.pdf
keiner eine IDEE ? 1700 x gelesen 0 Antworten :-((
Community-Antworten (1)
25.11.2006 um 13:05 Uhr
Mit Kündigungen während der Elternzeit kenne ich mich leider gar nicht aus. Ich habe im Oktober letztes Jahr ein Kind bekommen und mein Mann hat fristgesrecht den Antrag zur Inanspruchnahme der Elternzeit abgegeben. Ausgehend vom berechneten Geburtstermin. Allerdings haben wir zusätzlich vermerkt, dass die Elternzeit mit dem Tatsächlichen Geburtstermin beginnen soll, der sich ja bekannter Weise erst sehr kurzfristig ergibt. Wir haben auch eine schriftliche Bestätigung zur Elternzeit beim AG angefordert, auch wichtig für die Rentenunterlagen! Bei uns hat das alles super geklappt. Bei einer Kündigung in Elternzeit kann ich mir gut vorstellen, dass man dieser mit einer Kündigungschutzklage entgegenwirken könnte. Gruß, Elora.Dana
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