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Arbeitszeitänderung - ohne Anhörung die Arbeitzeiten neu festlegen unter Berufung auf die Individualregelung im Arbeitsvertrag?

W
Waupe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer weiß einen Rat. Der AG beabsichtigt die Arbeitszeiten zu ändern und zwar von 07-21 Uhr und zusätzlich Samsatgarbeit. Generell wäre das natürlich mitbestimmungspflichtig. Soweit so gut. Die alten Arbeitszeiten 08-20 Uhr. ohne Samstag, gelten seit bestehen der Firma vor 8 Jahren unverändert. Nun hat jeder Arbeitnehmer in seinem Vertrag, dass der AG die Arbeitszeit von täglich 00-24 Uhr festlegen kann. Wie sieht die Sache dann aus. Kann der AG ohne Anhörung die Arbeitzeiten neu festlegen unter Berufung auf die Individualregelung im Arbeitsvertrag? Danke für Eure Hilfe Waupe

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Community-Antworten (3)

S
Schnecke

02.04.2007 um 22:54 Uhr

Hallo,

ahja auch sehr interesant bei uns geht es fast genau so zu in unserem Vertrag steht die Arbeitszeit richtet sich nach dem betrieblichen Belangen also eingentlich fast so wie bei Euch!! Wir müssen morgen mal schauen was im Tarifvertrag drin steht!!

H
hans

02.04.2007 um 23:55 Uhr

m.E. nein. Arbeitszeiten werden i.d.R. kolletiv, also mindestens für eine Abteilung festgelegt. Da zieht dann §87 BetrVG. Anders wär's, wenn ein einzelner MA aufgrund dringender Belange "Du mußt für die nächsten vier Wochen 2 Stunden früher kommen" zu hören bekommt

V
voto

03.04.2007 um 07:55 Uhr

Guten Morgen, ich kann Hans nur Recht geben! Siehe Fitting 23. Auflage §87 RN 15 und 16. Dort sollte die Antwort auf Deine Frage stehen.

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