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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minusstunden Krankheit - darf ein Mitarbeiter Minusstunden auf einem Stundenkonto bekommen, wenn er krank war?

N
Namron
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine kleine Frage am Rande. Darf ein Mitarbeiter Minusstunden, auf einem Stundenkonto, bekommen wenn er Krank war?

Praktischer Fall: Mitarbeiter ist fuer Mo Di Do Fr Sa geplant. Wird von Do-So krank. Krankenschein liegt vor. praktisch müsste er doch 40 stunden bekommen bei 8 Stunden am Tag, weil er mo di da und die restlichen Tage krank geschrieben war.

Bei uns auf Arbeit ist der Fall aufgetreten, dass einem Mitarbeiter 8 Minusstunden ins Konto gebucht worden und der HR Chef das abgenickt hat.

Vielen Dank und Gruß Namron

13.04104

Community-Antworten (4)

N
nicoline

05.03.2009 um 22:06 Uhr

@Namron Konfliktfeld: Krank werden. Grundsätzlich gilt für die regelmäßige Arbeitszeit: „Krank ist wie gearbeitet.” Da kann also keine einzige Minusstunde entstehen. Ein sauber geführter Schichtplan dokumentiert zweifelsfrei, „wie gearbeitet” worden wäre.

Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP Lohn FG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

Krank im Zeitkonto Ist die Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein AN Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs.1 EntgFG. (BAG vom 13.02.2002 5 AZR 470/00)

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Dr.House

06.03.2009 um 11:14 Uhr

nicoline, "Krank ist wie gearbeitet" Wenn der MA nicht krank geworden wäre, hätte er Minusstd. gehabt.....! Es soll MA geben, die das ausnutzen und denken wenn sie sich krank schreiben lassen, können sie Kurzarbeit o. ä. entgehen.

MfG Dr.House

N
nicoline

06.03.2009 um 12:20 Uhr

Dr. House, Wenn der MA nicht krank geworden wäre, hätte er Minusstd. gehabt.....! ??????????? Kann Dir leider nicht folgen! Mo Di Do Fr Sa mit 8 Std. tgl vorgeplant macht bei mir 40 Std. Wo siehst Du da die Minusstunden?????

D
Dr.House

06.03.2009 um 12:32 Uhr

nicoline, ist wirklich ein bißchen schwammig, meine Aussage. Ich bin davon ausgegangen, daß, wie in vielen Betrieben, Minusstd. geplant sind. Vor der Kurzarbeit kamen im Betrieb meines Mannes Minusstd.. Hatte es damit verglichen.

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