Ersatz der freien Tag bei Krankschreibung
Folgender Sachverhalt wird bei uns im Betrieb, Hotellerie, momentan diskutiert. Ich hoffe jemand kann mir eine eindeutige Antwort geben, evtl. mit Verweis auf die Quelle oder Gesetztestext.
Eine Kollegin hat von Montag bis Freitag Dienst und am Wochenende frei. Am Donnerstag wird die Kollegin krank und der Arzt schreibt sie bis einschließlich Sonntag krank, also ist sie an Ihren zwei freien Tag krank geschrieben. Nun pocht diese Kollegin darauf die beiden Tage gut geschrieben zubekommen mit dem Argument, Krankheit sei keine Erholung. Hat Sie recht damit?
Community-Antworten (5)
27.01.2020 um 22:58 Uhr
Tina Wick
- Hat Sie recht damit? * Nein, hat sie nicht! Krank ist wie gearbeitet. Bist du mit Mehrarbeit geplant, müssen dir diese Mehrarbeitsstunden auch im Krankheitsfall gutgeschrieben werden. Bist du mit Freizeitausgleich geplant, hast du diesen leider auch im Krankheitsfall.
Krank im Zeitkonto Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00) http://www.schichtplanfibel.de/minus1.php
Freizeitausgleich im Krankheitsfall
- Ein(vertraglich) vorgesehener Überstundenausgleich durch Freistellung von der Arbeit ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich (vgl. u.a. BAG vom 21.08.1991 - 5 AZR 91/91 -). Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei Dienstplanerstellung im Schichtbetrieb die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekanntgegeben worden waren.
- Ist zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung erkennbar, dass der Arbeitnehmer im vorgesehenen Zeitraum des Freizeitausgleichs weiterhin arbeitsunfähig krank sein wird, ist der Freizeitausgleich nachzugewähren oder gegebenenfalls abzugelten. (LAG Düsseldorf, am 06.06.2006, 16 (18) Sa 167/06) http://www.schichtplanfibel.de/urteile4.htm?#ank3
27.01.2020 um 23:05 Uhr
Gutgeschrieben bekommt man nur Urlaubstage, die man nehmen wollte. Ansonsten wie Nicoline schon sagte "krank ist wie gearbeitet", sprich sie ist dummerweise da krank, wo Sie nach dem Dienstplan eh nicht arbeiten musste. Pech gehabt!
27.01.2020 um 23:13 Uhr
Wenn ich am WE krank werde oder noch bin bekomme ich doch auch nicht nochmal extra freie Tage. Woher kommt nur dieser Aberglaube?
28.01.2020 um 08:20 Uhr
Es ist das gleiche wie Überstundenabbau. Da gibt es auch keine "Gutschrift" für die Stunden/freie Tage. Guckst du: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/ueberstunden/themen/beitrag/ansicht/ueberstunden/arbeitgeber-muss-durch-krankheit-verlorene-ueberstunden-nicht-nachgewaehren/details/anzeige/
28.01.2020 um 13:38 Uhr
"... mit dem Argument, Krankheit sei keine Erholung."
Es steht nirgendwo geschrieben dass man sich an seinen freien Tagen erholen (können) muss. Man kann die Zeit auch für Party, Extremwanderungen oder Familientreffen nutzen.
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