Erstellt am 12.07.2022 um 23:45 Uhr von celestro
1.) Korrekt ... der AG kann nicht einfach über Deinen Urlaub verfügen.
2.) Die Pflicht des AG ist es, Dich vertragsgemäß zu beschäftigen. Hast Du eine 35 Stundenwoche, muss der AG Dir entsprechend viel Arbeit geben.
Tut er das nicht, gerät er in den sogenannten Annahmeverzug. Er muss Dir also auch dann 35 Stunden Arbeit bezahlen / anrechnen, wenn nicht soviel Arbeit da ist.
Nach Hause schicken / zu Minusstunden verdonnern darf er Dich nur in engen Grenzen und sofern das z.B. über eine Betriebsvereinbarung mit einem Arbeitszeitkonto verbunden ist.
Erstellt am 12.07.2022 um 23:55 Uhr von Dummerhund
@Celestro
Um Annahmeverzug geltend zu machen muss der AN seine Arbeitskraft aber auch zur Verfügung stellen und nicht erst auf das Konstrukt des AG ein gehen. Heisst er hätte gleich von Anfang an sagen müssen, AG was du da vor hast geht nicht, ich stelle meine Arbeitskraft an allen Tagen der Woche zur Verfügung.
Erstellt am 13.07.2022 um 04:45 Uhr von Blaupunkt
Muss der Urlaub komplett verplant werden? Weshalb wurde dieser nicht komplett verplant?
Über Urlaub kann der AG nicht bestimmen, einfach drauf ansprechen, sollte nicht das Problem sein.
Was ist das Problem Minusstunden aufzubauen, insofern nicht soviel Arbeit anliegt, Geld bleibt ja das gleiche. Hier wird wieder nur aus Sicht des AN argumentiert. Was wäre die Konsequenz, Mitarbeiter bohren in der Nase, da wenig zu tun ist, als AG würde ich die Anzahl der MA anpassen und in den Spitzen mit Leiharbeiter auffüllen, wenn die eigenen MA so unflexibel sind.
Erstellt am 13.07.2022 um 08:11 Uhr von Muschelschubser
@Blaupunkt
Dir ist schon bewusst, dass das hier ein Forum für Betriebsräte ist?
Natürlich spielen die Belange des Betriebes stets auch eine Rolle in der BR-Arbeit, aber warum sollte man bei der Frage zu wessen Gunsten man argumentiert, den Blickwinkel des AN einnehmen?
Zudem ist Dir ja auch vermutlich auch schon aufgefallen, dass hier i.d.R. sehr eng an gesetzlichen Bestimmungen argumentiert wird. Da spielt es keine Rolle, ob jemand in der Nase bohrt oder 8 Stunden lang schwere Arbeit verrichtet. Der AN hat einen Vertrag unterschrieben, und seine Arbeitsleistung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt. Er hat somit seine vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllt. Dass zu wenig Arbeit da ist, ist zunächst nicht sein Problem. Wenn entsprechende Regelungen zur Urlaubsplanung oder zur Zeiterfassung erfolgen sollen, dann sind das immer zweiseitige Vereinbarungen.
Abschließend sei noch die Frage gestattet:
Was bezweckst Du eigentlich mit Deinen Kommentaren?
Bzw. inwiefern helfen sie dem Threadersteller oder liefern in sonstiger Weise einen Mehrwert?
Erstellt am 13.07.2022 um 08:13 Uhr von Moreno
Blaupunkt du hast echt keine Ahnung! Wenn der AG Minusstunden anordnen kann dann verschiebt er sein Risiko auf den AN den er eigentlich vertragsgemäß beschäftigen muss. Ich kann ja auch nicht zum AG sagen die Woche ist schön da mache ich nur 20 Stunden nächste Woche regnet es da mach ich 60 Stunden.
Erstellt am 13.07.2022 um 08:34 Uhr von Enigmathika
"als AG würde ich die Anzahl der MA anpassen."
Das ist Dein gutes Recht, Minusstunden anzuordnen hingegen nicht. (Überstundenabbau ist eine ganz andere Geschichte)
"wenn die eigenen MA so unflexibel sind"
Um Flexibilität zu beweisen, sollte man doch erst einmal darauf angesprochen werden, was Du als Arbeitgeber gerne hättest. Oder noch besser: Du schließt mit dem BR eine Betriebsvereinbarung ab, die so etwas regelt.
Ich hoffe sehr, dass es in Deinem Betrieb einen guten BR gibt, der Dich davon abhält, Deine Arbeitnehmer als Verfügungsmasse zu betrachten.
Erstellt am 14.07.2022 um 15:54 Uhr von §§reiter
Zitat von Blaupunkt
"Was wäre die Konsequenz, Mitarbeiter bohren in der Nase, da wenig zu tun ist, als AG würde ich die Anzahl der MA anpassen und in den Spitzen mit Leiharbeiter auffüllen, wenn die eigenen MA so unflexibel sind."
Möglich. Wenn der AG als AG so kompetent ist, wie Du als BR, vielleicht sogar wahrscheinlich.
Aber treffen wir doch mal die völlig verrückte Annahme, dass hier sowohl der AG, als auch der BR, was von ihrer Arbeit verstehen. Dann wäre die Konsequenz, dass sich AG und BR zusammensetzen und über eine gesetzeskonforme Flexibilisierung der Arbeitszeit Gedanken machen und eine BV dazu verhandeln. Also detailliert geregelt Arbeitszeitkonten einrichten und eine Verteilung der Arbeitszeit über das ganze Jahr regeln, die es erlaubt in arbeitsreichen Phasen Stunden aufzubauen und in Phasen wo wenig Arbeit anfällt wieder abzubauen. Das alles lässt sich gesetztes- und bei Bedarf auch tarifkonform regeln. - Das ist BR-Arbeit.
Den MA zu sagen sie sollen doch etwas flexibler sein ist keine BR-Arbeit, dass ist "im stumpfen Unverstand ins Horn des AG stoßen".
Es tut mir ja leid und verstehe teilweise schon worauf Du hinaus willst. Wenn für den AG eine Flexibilisierung der Arbeitszeit eine dringende Notwendigkeit ist, dann ist es auch keine gute BR-Arbeit zu sagen: "Ist Dein Problem", um anschließend ein "Haha, Annahmeverzug" nachzuschieben. Aber quasi einfach zu den MA zu sagen "jetzt stellt Euch halt nicht so an" ist gar keine BR-Arbeit, dass ist einfach dummes Zeug. Hier gemeinsam eine gesetzes- und tarifkonforme Lösung zu verhandeln, dass ist BR-Arbeit.
Erstellt am 14.07.2022 um 22:43 Uhr von Leffchen
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe kein Problem Minusstunden zu machen, wenn dies erforderlich ist. Das kann manchmal vorkommen. Ich habe nur etwas dagegen, wenn ohne Nachfrage über meinen Urlaub verfügt wird, was ich auch für diese Situation nicht gerecht finde.
@Blaupunkt.-ich lasse mir gerne 1-2 Tage Urlaub in Reserve, für den Fall es zu unerwarteten Situation kommt, wofür man noch einen Tag bräuchte.