Hallo,
in unserem Betrieb gibt es beim Verwaltungspersonal eine elektr. Zeiterfassung. Betreut von der Assistentin der GF.
Bei einer MA (25St./Wo) wurde bei der Einstellung im Jahr 2005 die Zeiterf. falsch eingestellt, dadurch gingen ihr pro Tag 10 min (bis jetzt 87 St) durch die Lappen. Die MA hat nun durch einen Zufall den Fehler entdeckt und bei der GF gemeldet. Die AdGF verweigert ihr die fehlende Zeit, mit dem Hinweis auf unseren Tarifvertrag (TV-V §20 Ausschlussfristen),die Ausschlussfrist beträgt 1/2 Jahr. Ich meine sie liegt falsch und die Ausschlussfrist zählt nur bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Könnt ihr mir vielleicht etwas dazu schreiben. Danke!

MfG Franz