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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Multipartnerprogramm als Provision - Welche Möglichkeit besteht für den BR sich gegen diese Art der Entlohnung zur Wehr zu setzen?

E
esmeralda2008
Jan 2018 bearbeitet

Für die Mitarbeiter wurde ein Bonussystem für den Vertrieb eingeführt. Da eine Kooperation mit einem Multipartnerprogramm besteht, erhalten die MA bei Vertragsabschluss dort Punkte gutgeschrieben. Nicht jeder MA möchte zum "gläsernen Kunden" werden; eine andere Provisionsart wird jedoch nicht angeboten. Daher wurde an den BR herangetragen, sich gegen dieses Bonusprogramm zur Wehr zu setzen. Welche Möglichkeit besteht für den BR sich gegen diese Art der Entlohnungzur Wehr zu setzen?

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Community-Antworten (1)

P
pirat

15.06.2008 um 20:52 Uhr

@esmeralda2008 Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG in Verbindung mit BDSG kennst du? Eine BV wäre von Vorteil.......

link gefällig.... http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/texte/pg053199.php

http://bundesrecht-juris.de/bdsg_1990/index.html

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