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Kann der AG einfach so Provisonzahlungen kürzen?

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PeterGriffin
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Logistikunternehmen werden den Pickern Provisionen pro gepickter Position gezahlt. Hier stellt es sich so dar, das das Lager in verschiedene Bereiche unterteilt ist und so eine Gruppe Picker nur für kleine Sachen zuständig ist und eine andere Gruppe für große Teile. Da das Picken der großen Teile in der Regel länger dauert und aufwendiger ist, ist die Pick-Provision hier doppelt so hoch wie bei Kleinteilen.

Heute kam nun ein Mitarbeiter zu mir der hauptsächlich alleine einen einzigen Gang bearbeitet in dem sowohl Groß- als auch Kleinteile liegen. Seine Pick-Provision wurde bisher, bereits seit einigen Monaten, mit der hohen Provision bezahlt. Bei seiner jetzigen Abrechnung wurde es aber auf die niedrigere Provision geändert.

Was ihm nun durchschnittlich 300€ pro Monat weniger einbringt.

Das Gerücht das diese Umstellung passieren soll, haben wir bereits vor einem Monat gehört, auf Nachfrage versicherte ihm sein Bereichsleiter aber das diese Umstellung nicht von heute auf morgen passieren wird und man sich vorher auf jeden Fall mit ihm zusammensetzen würde um eine Lösung zu finden mit der alle Parteien zufrieden wären.

Der Kollege ist sich durchaus bewusst das er, besonders im Verhältnis zu seinen Kollegen sehr viel Provision bekommt, aber dieser Einschnitt ist dann doch sehr gravierend. Und wie erwähnt, wurde er im letzten Monat noch in Sicherheit gewiegt und hat jetzt erst mit seiner Lohnabrechnung von dieser Umstellung erfahren.

Meine Frage ist nun, in wie weit wir als BR uns für den Kollegen einsetzen können. Gibt es bei diesen Provisionszahlungen einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung oder entsprechenden Lohnausgleich? Es kann ja nicht sein das der AG hier einfach die Pickzonen ändert und der Kollege dadurch 300€ verliert mit denen er ja immerhin auch rechnet.

1.90904

Community-Antworten (4)

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Hartmut

14.04.2015 um 09:43 Uhr

Leider kann das doch sein. Klar, ganz schlechter Stil, wie das passiert ist, so motiviert man keine Mitarbeiter. Aber weder sehe ich hier einen individuellen Ansatz (offenbar mangels vertraglicher Regelung, sonst hättest du die erwähnt), noch einen kollektiven (offenbar mangels BV, sonst hättest du die erwähnt). Allenfalls kann sich der Kollege mit einer Beschwerde nach §84 BetrVG an Euch wenden. Ihr hättet dann ein Mandat, den AG zur Auskunft zu bewegen und auf Abhilfe hinzuwirken. Wenigstens eine kleine 'Entschädigung' könnte man vielleicht rausholen.

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PeterGriffin

14.04.2015 um 10:42 Uhr

Danke, das habe ich leider befürchtet. Diese Pickpositionen sind in der tat leider weder BV noch per Arbeitsvertrag irgendwo festgehalten.

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Hartmut

14.04.2015 um 11:10 Uhr

Dann solltet ihr mal über eine BV nachdenken. Aber mit Fingerspitzengefühl, erzwingbar ist sie nicht. Der AG ist hier nur über seinen Wunsch nach Betriebsfrieden und Motivation der MA zu motivieren.

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gironimo

14.04.2015 um 11:45 Uhr

Ich denke, dass das auch die Antwort auf die Frage ist, ob der BR sich für den Kollegen einsetzen kann.

Bisher gab es ja eine Regel (ohne Mitbestimmung des BR entstanden aber offenbar von diesem akzeptiert), die nunmehr geändert wurde. Allein die Änderung einer bisher bestehenden Regel, die aber der Mitbestimmung des BR unterliegt, hier § 87 Abs. 1 Nr.10+11 BetrVG, löst die Mitbestimmung aus und ruft den BR auf den Plan.

Fordert den AG auf, die Änderung der bisherigen Praxis der Prämienberechnung zu unterlassen, bevor nicht zuvor eine Einigung mit dem BR erfolgt ist. Dann nutzt Ihr die Gelegenheit eine BV über das Gesamtwerk zu fordern und handelt eine BV mit dem AG aus.

Ich stimme mit Hartmut überein. Das Thema muss mit Sorgfalt angegangen werden - aber liegen lassen wäre auch nicht die Lösung.

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