Bei uns im Logistikunternehmen werden den Pickern Provisionen pro gepickter Position gezahlt. Hier stellt es sich so dar, das das Lager in verschiedene Bereiche unterteilt ist und so eine Gruppe Picker nur für kleine Sachen zuständig ist und eine andere Gruppe für große Teile.
Da das Picken der großen Teile in der Regel länger dauert und aufwendiger ist, ist die Pick-Provision hier doppelt so hoch wie bei Kleinteilen.

Heute kam nun ein Mitarbeiter zu mir der hauptsächlich alleine einen einzigen Gang bearbeitet in dem sowohl Groß- als auch Kleinteile liegen. Seine Pick-Provision wurde bisher, bereits seit einigen Monaten, mit der hohen Provision bezahlt. Bei seiner jetzigen Abrechnung wurde es aber auf die niedrigere Provision geändert.

Was ihm nun durchschnittlich 300€ pro Monat weniger einbringt.

Das Gerücht das diese Umstellung passieren soll, haben wir bereits vor einem Monat gehört, auf Nachfrage versicherte ihm sein Bereichsleiter aber das diese Umstellung nicht von heute auf morgen passieren wird und man sich vorher auf jeden Fall mit ihm zusammensetzen würde um eine Lösung zu finden mit der alle Parteien zufrieden wären.

Der Kollege ist sich durchaus bewusst das er, besonders im Verhältnis zu seinen Kollegen sehr viel Provision bekommt, aber dieser Einschnitt ist dann doch sehr gravierend. Und wie erwähnt, wurde er im letzten Monat noch in Sicherheit gewiegt und hat jetzt erst mit seiner Lohnabrechnung von dieser Umstellung erfahren.

Meine Frage ist nun, in wie weit wir als BR uns für den Kollegen einsetzen können. Gibt es bei diesen Provisionszahlungen einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung oder entsprechenden Lohnausgleich?
Es kann ja nicht sein das der AG hier einfach die Pickzonen ändert und der Kollege dadurch 300€ verliert mit denen er ja immerhin auch rechnet.