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Gehaltsabzug gerechtfertigt?

D
Dozzemer
Jan 2018 bearbeitet

Wurde nun selbst Opfer von Gehaltsabzug. Hier die genaue Situation: Branche: Elektromarkt Arbeitsvertrag (Gehalt): Festbetrag XY + 5% Provision vom erreichten Rohertrag und 10 Euro für Garantieverlängerungen.

Ein Hersteller legt bei bestimmten Warengruppen Inbetriebnahmekarten bei. Diese karten werden vom Kunden ausgefüllt, der Händler schickt diese zum Hersteller und erhält darauf 40-60 Euro Provision. Diese Provision ist im durchnittlichen Einkaufspreis der Geräte kalkuliert. Ich (Verkäufer) erhalte für diese Karte im Prinzip nichts. Nun wurde ein Gerät von mir verkauft und herausgegeben, ohne die Karte vorher zu entfernen. Somit fehlen dem Unternehmen 40-60 Euro. Mein Arbeitgeber hat mir aus diesem Grund 20 Euro Gehalt abgezogen. Mit Recht? Der Regionalleiter behauptet, dass eine Provision eine freiwillige Leistung sei... Nur bekomme ich von dieser Art Provision keinen Cent!?

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Community-Antworten (3)

S
Südmann

29.01.2011 um 00:30 Uhr

Servus Dozzemer

die Problematik dürfte eher im Bereich der Arbeitnehmerhaftung liegen der AN muß einen Schaden , den er dem AG zufügt, ersetzen

  • gar nicht, bei leichtester Fahrlässigkeit
  • anteilsmässig, bei normaler Fahrlässigkeit
  • komplett, bei grober Fahrlässigkeit

ich schätze mal, mit der vom AG getroffenen Regelung bist du gut bedient (angerichteter Schaden aufgrund der Außerachtlassung der Sorgfalt, zu der du verpflichtet und imstande warst ca. 50 Euro, dafür anteilsmässig 20 Euro abgezogen, scheint ein fairer Deal)

D
Dozzemer

29.01.2011 um 10:27 Uhr

Wird eine nicht erhaltene Provision wirklich als Schaden definiert?

S
Südmann

29.01.2011 um 14:49 Uhr

wenn dem Unternehmen, wie du selbst schreibst, durch deine Unachtsamkeit " 40-60 Euro fehlen", ist das natürlich ein Schaden , für den du mehr oder weniger verantwortlich gemacht werden kannst, und zwar im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung

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