Mit der Begründung das es falsch sei. Tritt in diesem Fall das Gewohnheitsrecht in Kraft?
Der Geschäftsführer im unseres Unternhmen hat vor ca. zehn Jahren entschieden die Provision so zu buchen, jetzt ist ein neuer Geschäftsführer da dir diese Regelung rückgängig macht bzw. der diese Regelung aufhebt was uns 10 % des brutto Gehaltes kostet. Wie können wir dagegen vorgehen Wir sind ein neu gewählter Betriebsrat wir hatten noch keine Schulungen.
bitte alle Antworten dazu abgeben
Wir bekommen nur Provision ohne ohne grundgehalt!
Unsere Seminarempfehlung
Lohn und Gehalt
Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohngestaltung