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Provison Gewohnheitsrecht

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Alpina 1998
Mai 2018 bearbeitet

Wir bekommen in unseren unternehmen auf alle Artikeln Provision und dazu muss gesagt werden wir beziehen kein Grundgehalt wir haben nur Provision ohne Fixum jetzt wird uns auf eine Position die Provision gestrichen die es aber schon seit 10 Jahren gibt. Diese einzelne Position macht ca.10% des Bruttogehalts aus. Mit der Begründung das es falsch sei. Tritt in diesem Fall das Gewohnheitsrecht in Kraft? Der Geschäftsführer im unseres Unternhmen hat vor ca. zehn Jahren entschieden die Provision so zu buchen, jetzt ist ein neuer Geschäftsführer da dir diese Regelung rückgängig macht bzw. der diese Regelung aufhebt was uns 10 % des brutto Gehaltes kostet. Wie können wir dagegen vorgehen Wir sind ein neu gewählter Betriebsrat wir hatten noch keine Schulungen. bitte alle Antworten dazu abgeben

Wir bekommen nur Provision ohne ohne grundgehalt!

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Community-Antworten (3)

C
celestro

27.04.2018 um 13:14 Uhr

ich sehe viele Wörter, ohne das etwas gesagt wurde. Keine Ahnung, was man darauf antworten soll.

P
Pjöööng

27.04.2018 um 13:37 Uhr

Euer Entgeltmodell erscheint mir insgesamt zweifelhaft, mich würde nicht wundern wenn es unzulässig ist.

Ansonsten: § 87 (1) Nr. 10. Ohne Eure Zustimmung kann der Arbeitgeber hier nichts ändern. Holt Euch fachliche Hilfe bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

M
MaJoK

28.04.2018 um 12:05 Uhr

Also ich lese das jetzt zum wiederholten Mal und komme immer noch nicht drauf, was ihr bekommt! Lohn, Gehalt oder was. Provisionen gibt es auf Verkaufserlöse, aber damit kann man doch kein Lebensunterhalt planen. Es muss doch irgendwas schriftliches geben wo die Verfahrensweise drin steht und da sollten eigentlich auch Kündigungsfristen enthalten sein.

Aber wie der Kollege schon vorgeschlagen hat, Anwalt zu Hilfe nehmen.

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