Betriebsvereinbarung: Thema Provision. Einbehaltene Provision durch Capping
Einbehaltene Provision im Vertrieb durch Capping
Sehr geehrtes Forum,
wir sind in einem Betriebsrat einer Mediavermarktungsfirma mit einem Provisionsproblem im Vertrieb konfrontiert. Unsere Verkäufer werden mit 70% Fixum und 30% Provision/variabler Gehaltsbestandteil vergütet. Es gibt eine Betriebsvereinbarung Provision, die die Zielerreichung der 30% Provision regelt. Der Arbeitgeber spricht jedes Jahr dem Vertriebsteam eine individuelle einseitige Zielvorgabe aus.
Nun verhält es sich so, daß die BV regelt, daß unter 70% Zielerreichung keine monatliche Provision ausgezahlt wird. Dennoch ist die Zielvorgabe einseitig erteilt und zumeist nicht realistisch und erreichbar. Aus unserer Sicht wird auch unter 70% Zielerreichung Vertriebsarbeit geleistet (Termine vereinbart, Präsentationen gehalten, Angebote erstellt, Media-Kampagnen nachgehalten, Buchungen bearbeitet, etc.). Dafür wird dem Mitarbeiter aber die Arbeit nicht vergütet bzw. soll mit dem Fixum abgegolten sein. Ein besserer Weg für den Vertrieb wäre eine lineare Bezahlung der Provision zur Zielerreichung.
Erreicht der Mitarbeiter zum Beispiel 59% Zielerreichung, erhält er die Provision hierfür nicht ausbezahlt. Sie wird geparkt und am Ende des Jahres kumuliert. Erreicht der Mitarbeiter auch am Ende des Jahres die 70% nicht, sondern ist beispielsweise bei 69% Zielerreichung, erhält er die 'geparkte' Provision nicht, sondern erhält von den 30% Provision 0 Euro.
Nun unsere Frage: ist das Capping einer Zielerreichung sprich das Einbehalten einer Provision für geleistete Arbeit rechtens? Oder gilt die Provision auch unter 70% Zielerreichung als erdientes Entgelt? Wir möchten als Betriebsrat eine lineare Verprovisionierung verhandeln.
Vielen Dank für die Beantwortung
Community-Antworten (3)
06.11.2018 um 19:09 Uhr
wenn ihr das so vereinbart, wird man das kaum aushebeln können. In der Versicherungsbranche ist das durchaus üblich und ich kenne kein Urteil die das verbietet. Außer Euer System ist völlig anders als bei uns
06.11.2018 um 20:30 Uhr
Die Lösung lautet : BV kündigen und eine andere aushandeln
07.11.2018 um 16:50 Uhr
Bei uns gibt es regelmäßig solche Regelungen. Für tarifliche variable Entgelte sieht das sogar der TV genau so vor. Die betrieblichen Regelungen sind teilweise über Einigungsstellen entstanden
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