Wenn in einem Betrieb Zwischen den Jahren Betriebsferien /Urlaub angeordnet wird ,( mit Betriebsrats Einverständniss und alle Mitarbeiter Tarifverträge haben) muss man diesen mitberechnen wegen der Urlaubsplanung ist ja klar für das gewisse Jahr .
Jetzt nehmen Wir mal an, das ALLE Mitarbeiter von Allen Abteilungen das wissen und dieses mit einkalkulieren , dann stellen Wir Uns mal vor das von Allen Abteilungen Nur eine Abteilung wiederum auf Abruf Arbeiten muss da Höheres Interresse besteht d.h. auf gut deutsch :
Betriebsferien /Urlaub die Urlaubstag/e sind dann weg weil es so angeordnet ist und man MUSS trotzdem Arbeiten gehen auf Abruf "wegen Höheren Interresse "und bekommt dafür " Großzügigerweise " stattdessen Überstunden ist das so rechtens und Überhaupt erlaubt ?