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BR-Arbeit als Überzeit bei Schichtbetrieb

F
Frodo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser AG will die Betriebsratsstunden, die außerhalb der Arbeitszeit geleistet werden, nicht als Überzeit und überhaupt bezahlen. Beispiel: viele aus unserem Gremium arbeiten im Schichtdienst und hier kommt es schon hin und wieder einmal vor, dass die Arbeiten vor Dienstbeginn anfallen. Hier ein konkretes Beispiel: bei Nachtschicht, wenn Sitzungen oder andere Arbeiten die im Gremium beschlossen werden. Diese sind natürlich außerhalb der ArbZ. und müssten doch somit auch als Überzeit bezahlt werden. Denn Alles was über meine tägliche Arbeitszeit hinausläuft ist nun mal bei Schichtbetrieb Überzeit. Die GL meint, wir haben die Betriebsratsarbeit innerhalb der Arbeitszeiten zu legen und die Dienstregler sind angewiesen dieses zu berücksichtigen. Damit waren sie mit uns fertig! Wie könnten wir hier argumentieren, dass es eben nicht so ist und geht? Gruß Frodo

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Community-Antworten (3)

P
Paddy

15.04.2015 um 09:02 Uhr

BR-Arbeit ist ein Ehrenamt und die geleisteten Stunden werden normalerweise wieder abgefeiert. Der AG muss sie nicht bezahlen.

N
Nubbel

15.04.2015 um 09:45 Uhr

§37 abs 3 betrvg

potstausend

G
gironimo

15.04.2015 um 11:40 Uhr

Bei Schicht ist es nun mal nicht immer möglich, dass Sitzungen so gelegt werden, dass alle innerhalb der Arbeitszeit zur Sitzung gehen können.

Und dann ist - wie im § 37 Abs. 3 BetrVG beschrieben - für diese Zeiten zunächst Freizeitausgleich zu gewähren und erst dann an Bezahlung zu denken.

Es geht aber nicht, dass der BR seine Sitzungen nur deshalb außerhalb der Arbeitszeit ansetzt, weil er die Arbeitsabläufe nicht "stören" möchte. Die regelmäßigen Sitzungen bei der Schichtplanung gleich mit einzuplanen ist immer der beste Weg. Es wird aber dennoch nicht immer möglich sein.

Wie Ihr argumentieren könnt? Überprüft noch einmal, dass Ihr korrekt handelt. Dann fordert Ihr vom AG eine korrekte Abrechnung der Zeiten im Sinne des § 37 Abs. 3 BetrVG.

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