Hallo zusammen,
unser AG will die Betriebsratsstunden, die außerhalb der Arbeitszeit geleistet werden, nicht als Überzeit und überhaupt bezahlen. Beispiel: viele aus unserem Gremium arbeiten im Schichtdienst und hier kommt es schon hin und wieder einmal vor, dass die Arbeiten vor Dienstbeginn anfallen. Hier ein konkretes Beispiel: bei Nachtschicht, wenn Sitzungen oder andere Arbeiten die im Gremium beschlossen werden. Diese sind natürlich außerhalb der ArbZ. und müssten doch somit auch als Überzeit bezahlt werden. Denn Alles was über meine tägliche Arbeitszeit hinausläuft ist nun mal bei Schichtbetrieb Überzeit. Die GL meint, wir haben die Betriebsratsarbeit innerhalb der Arbeitszeiten zu legen und die Dienstregler sind angewiesen dieses zu berücksichtigen. Damit waren sie mit uns fertig! Wie könnten wir hier argumentieren, dass es eben nicht so ist und geht?
Gruß Frodo