Liebe Kollegen!
Wir hatten letzte Woche einen Dienstplan mit Zusatzschichten auf Abruf. Diese müssen ja 72 Stunden im Voraus zu- oder abgesagt werden. Wenn der Personalchef am Vortag noch keine klare Ansage macht, ob die Schicht stattfindet, läßt sich daraus keine verbindliche Aufforderung zur Arbeit ableiten. Dies haben wir so an die Kollegen weitergegeben. (Wir haben flexible Jahreskonten, aber keine Abruf- Verträge. Tarifverträge & Betriebsvereinb. gibts nicht.)
Folgendes Problem: Zwei Kollegen haben Freitags auf Nachfragen nach der Abruf- Samstagschicht die Antwort erhalten: "Ich brauch euch morgen, weiß aber noch nicht in welchem Zeitraum, ruft mich heut abend nochmal an." (Im Dienstplan stand für sie keine bestimmte Zeit.) Schon vorher wurde mehrmals nachgefragt, immer mit der Antwort, das wisse er noch nicht. Angerufen haben die Kollegen nicht nochmal & sind am Samstag dann nicht zur Schicht erschienen (hatten beide ein Familientreffen in einer anderen Stadt). Die Schicht war auch so zu bewältigen, es war genügend Personal da.

Auch die Arbeitszeit muß ja vorab feststehen & der Personaler kann nicht verlangen, daß man am Vorabend bei ihm anruft. (BR hatte der Anweisung, den genauen Arbeitseinsatz am Vortag telefonisch beim Personaler zu erfragen, auch schon vorher in einem Brief an AG nicht zugestimmt.)

Ist eine Abmahnung trotzdem gerechtfertigt?