Nicht zu Abrufschicht erschienen- Abmahnung gerechtfertigt?
Liebe Kollegen! Wir hatten letzte Woche einen Dienstplan mit Zusatzschichten auf Abruf. Diese müssen ja 72 Stunden im Voraus zu- oder abgesagt werden. Wenn der Personalchef am Vortag noch keine klare Ansage macht, ob die Schicht stattfindet, läßt sich daraus keine verbindliche Aufforderung zur Arbeit ableiten. Dies haben wir so an die Kollegen weitergegeben. (Wir haben flexible Jahreskonten, aber keine Abruf- Verträge. Tarifverträge & Betriebsvereinb. gibts nicht.) Folgendes Problem: Zwei Kollegen haben Freitags auf Nachfragen nach der Abruf- Samstagschicht die Antwort erhalten: "Ich brauch euch morgen, weiß aber noch nicht in welchem Zeitraum, ruft mich heut abend nochmal an." (Im Dienstplan stand für sie keine bestimmte Zeit.) Schon vorher wurde mehrmals nachgefragt, immer mit der Antwort, das wisse er noch nicht. Angerufen haben die Kollegen nicht nochmal & sind am Samstag dann nicht zur Schicht erschienen (hatten beide ein Familientreffen in einer anderen Stadt). Die Schicht war auch so zu bewältigen, es war genügend Personal da.
Auch die Arbeitszeit muß ja vorab feststehen & der Personaler kann nicht verlangen, daß man am Vorabend bei ihm anruft. (BR hatte der Anweisung, den genauen Arbeitseinsatz am Vortag telefonisch beim Personaler zu erfragen, auch schon vorher in einem Brief an AG nicht zugestimmt.)
Ist eine Abmahnung trotzdem gerechtfertigt?
Community-Antworten (1)
03.05.2007 um 13:13 Uhr
Hallo Peter,
ihr habt doch sicher eine wöchentlich geregelte Arbeitszeit, die ihr abzuleisten habt. Die Zeiten die über die wöchentliche geschuldeten Arbeitszeit hinaus gehen ist nach § 87 Abs. 1 Nr.2 und 3 BetrVG Mitbestimmungspflichtig. D.h. das der Arbeitgeber keine Überstunden anordnen kann solange der Betriebsrat dem nicht zugestimmt hat. Deshalb wäre die Abmahnung rechtlich unwirksam.
Gruß Badboybill
Verwandte Themen
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Abmahnung für's Verschlafen - gerechtfertigt?
ÄlterMoin! Ich hab da mal ne Frage. Ich stehe als Nachrücker in unserer BR-Liste.Das nur als Info. Ich habe am 06.01.2009 eine Abmahnung v. unserer Fertigungsleiter erhalten,da ich verschlafen habe.So
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Zweite Abmahnung
ÄlterHallo zusammen. Habe wieder eine Frage. Ein MA erhielz eine Abmahning wegen verstoßes gegen seine Arbeitsvetraglichen Pflichten. Beispiele: Er hatte Mo und Di Urlaub, Mi Feiertag. Do und Fr sollte er
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri