Arbeitszeitbetrug
Hallo liebe Wissenden; In unserem Betrieb gibt es eine BV zur Arbeitszeit. Ab einer gewissen Höhe an Überzeit müssen Mitarbeiter Stunden abbauen bzw. werden zum Abbau von Überzeit verpflichtet. Mit einem MA wurde eine Abbau von Überzeit vereinbart und dessen Arbeitszeit auf täglich 5 Stunden beschränkt (reduziert). Da der MA nun an einem Tag, an dem er mit seiner Arbeit in den 5 Std nicht fertig wurde, hat er per Zeiterfassung aufgestempelt, aber danach noch ca. eine Stunde weitergearbeitet. Ist das Arbeitzszeitbetrug? Ist hier eine fristlose Kündigung durch den AG gerechtfertigt?
Community-Antworten (3)
24.08.2011 um 16:13 Uhr
Wieso? Seinem Vorgesetzten, der sowas zu verhindern hat, dem sollte man in den Hintern treten.
24.08.2011 um 16:15 Uhr
drastisch zwar - aber irgendwie wahr!
24.08.2011 um 16:46 Uhr
Ist das Arbeitzszeitbetrug?
Begriffsbestimmung: Arbeitszeitbetrug: Den Arbeitgeber um die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung betrügen. = Nichts arbeiten aber dafür Geld verlangen.
die Umkehrung, also den Arbeitnehmer um den Lohn für eine erbrachte Leistung zu betrügen nennt man Lohnbetrug....
Im Grunde wäre das also Lohnbetrug, allerdings wäre es das auch nur dann, wenn der Arbeitgeber diese Lohnzahlung ABSICHTLICH verweigert oder zumindest aktiv dabei mitgewirkt hat indem er den AN "gezwungen" hat abzustempeln und dann weiter zu arbeiten. Alles andere ist Dummheit vom Arbeitnehmer, wobei allerdings der AG vom AN immer noch auf entsprechende Lohnzahlung festgenagelt werden KÖNNTE!
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