Hallo und guten Abend,
wir haben aktuell ein Problem diesmal nicht mit dem Arbeitgeber sondern kurioserweise mit einem Arbeitnehmer.

Mitte April 2012 sollte ein Arbeitnehmer versetzt werden - da ein BEM anstand,wollten wir die Versetzung abwarten.
Nach Rücksprache im Gremium und zusätzlich mit der Personalabteilung, waren wir uns einig, dass ein BEM aktuell nicht zielführend wäre und wir dieses BEM erst nach der Versetzung durchführen. Es gab innerhalb des Gremiums zwar Zweifel, da ein BEM grds. von der Krankenzeit (42 Tage) dem Mitarbeiter also nach § 84 Abs. 2 zustand, aber wir haben halt anders entschieden.

Jetzt hat sich die Versetzung hinausgezögert und der Mitarbeiter hat anwaltlich ein BEM durchgesetzt - auf einemal war die Geschäftsführung auch dafür. Der Mitarbeiter hat sich beim Betriebsrat beschwert, dass wir dem damaligen BEM nicht zugestimmt haben.
Grundsätzlich hätte es ja durchgeführt werden müssen...

Jetzt ist es so, dass durch Krankheit ein Ausfall von einem 4-stelligen Gehalt aufgekommen ist, dass auch noch höher werden kann, da Schicht- und Sonderzuwendungen durch die Krankheit nicht gezahlt wurden - der Mitarbeiter argumentiert, dass ein zeitnahes BEM eine Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsplatz gewährleistet gewesen wäre - ein Amtsarzt und der behandelnde Arzt (ist ja nicht verwunderlich) habe dies in einem Gutachten bestätigt.

Jetzt droht der Mitarbeiter mit Schadensersatzansprüchen gegen den Betriebsrat (er könnte ja auch gegen den AG diese stellen) und behauptet, dass der BR hier die gesetzliche Pflicht zur Überwachung der Einhaltung des AG in Bezug auf das BEM GROB FAHRLÄSSIG verletzt hat und will neben einem Anwalt notfalls eine Klage einreichen.

Wir sind ein junger Betriebsrat und haben zwar langjährige Mitarbeiter aus dem Betrieb die zum Teil rechtliches Wissen haben, aber jetzt kommen wir doch ins grübeln...

Ist der BR für "Fehlentscheidungen" grundsätzlich haftbar bzw. ist jedes BR-Mitglied letztendlich haftbar bei Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit - das kann doch nicht wahr sein.

Der AG hält sich sehr sehr bedeckt dabei...