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AG lädt zu BEM-Gesprächen ein vor Ablauf von sechs Wochen (42 Tagen)

S
Silberbein
Feb 2020 bearbeitet

Unser AG bietet erst seit kurzem BEM-Gespräche an. Das war ein harter Kampf aber am Ende haben wir es geschafft, dass die Belegschaft BEM angeboten bekommen.

Nun erfahren wir, dass der AG zu früh zu BEM einladen. D.h. zusammengezählt ein einem Kalenderjahr kommt es in zwei Fällen auf weniger als volle 42 Tage. Das wundert uns und wir kommen nicht von den Gedanken weg, dass der AG eventuell versucht, die BEM-Gespräche zu nutzen um "Druck auszuüben". Hintergrund: Die Sachbearbeiterin in der Personalabteilung hat neulich zu einem BEM-Kandidat (die 45 Tage zusammengezählt in einem Jahr krank war) gemeint. "das ist aber viele Tage krank" als der Kollege fragte, "wieso bin ich eingeladen. Ich war doch gar nicht so lange krank"

Der BEM-Beauftragte hat die BEM-Gespräche sehr gut geführt. Er hat den beteiligten vor dem Gespräch aufgeklärt, dass die Inhalte des Gespräches nicht im Personalakten dürfen und wir mussten alle eine Schweigepflichterklärung unterschreiben. Dieser ist seit langer Zeit krank. Die Gespräche sind jetzt von der Personalleiterin selber geführt, die als hart und kalt gilt. im BEM-Gesprächen werden jetzt keine solche Informationen mehr übermittelt.

Fragen

Darf der AG offiziell zu BEM einladen, ohne das 42 krankheitstagen vergangen sind? (es sind dann kein BEM-Gespräch)?

Müssen Schweigepflichterklärungen im Vorfeld des Gesprächen unterschrieben werden?

Können wir als BR (wenn wir eingeladen vom MA werden) in diesem BEM-Gespräch den MA darauf hinweisen, dass die Infos nicht in die Personalakten verwendet dürfen?

Können wir am nächsten Mitarbeiterversammlung den MA darauf hinweisen, dass sie ein BR-Mitglied mitnehmen können? Das wissen manche nicht. (wie gehen andere BR-Räte um)

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Community-Antworten (5)

J
jimbob2019

03.02.2020 um 19:20 Uhr

Nach dem wie du es beschreibst hat der AG vorher garkein BEM bei Lankzeitkranke durchgeführt. Dazu ist er eigendlich verplichtet.

N
nicoline

03.02.2020 um 19:46 Uhr

Das war ein harter Kampf aber am Ende haben wir es geschafft, dass die Belegschaft BEM angeboten bekommen. Und dazu schließt man dann am Besten eine BV ab, in welcher die Vorgehensweise festgeschrieben wird und wenn man das als BR alleine nicht hinbekommt holt man sich Hilfe, z.B. durch einen Anwalt.

M
Moreno

03.02.2020 um 20:03 Uhr

Dazu ist er eigentlich verpflichtet....und was passiert wenn er es nicht macht? Nix er hat nur schlechte Karten bei einem Kündigungsprozess. Ich sehe es wie Nicoline eine BV Abschließen und nicht dem AG das Feld überlassen! Sonst kommen solche komischen BEM Gespräche dabei raus!

SF
SBV Frank

03.02.2020 um 21:39 Uhr

Habt ihr keine Betriebsvereinbarung dazu abgeschlossen?? Maßgeblich zur Berechnung der 42 Tage ist aber nicht das Kalenderjahr sondern die vergangenen zwölf Monate!

A
AlterMann

05.02.2020 um 12:54 Uhr

Das sind viele Fragen...

  • Grundsätzlich ist das BEM ein Angebot, Und wenn der AG schon (kurz) vor den 42 Krankheitstagen einlädt, ist dagegen erstmal nichts einzuwenden. Er sollte es in seinem Anschreiben aber besser ausdrücklich erwähnen, das dies ein zusätzlicher Service ist.
  • Ja, der AG hat schriftlich darüber zu informieren, wie mit den Daten umgegangen wird: Was wie lange aufbewahrt wird, was davon in die Personalakte kommt usw.
  • Natürlich dürft Ihr die Kollegen darüber informieren, wie ein BEM abzulaufen hat. Tipp: Inklusionsämter halten kostenlos eine Fülle an Infomaterial zu BEM bereit.

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