BEM GESPRÄCH Verkaufsleiter droht unterschwellig
Hallo zusammen Ich hatte letztes Jahr im Oktober ein Bem Gespräch gehabt, meine Vertrauensperson von unserem Betriebsrat war mit dabei, sowie mein Hausleiter. Zu meiner Überraschung kam auch der Verkaufsleiter in das Gespräch mit rein, obwohl er nicht in der Einladung mit drin stand. Ich wollte ihn auch nicht dabei haben im Gespräch aber er blieb trotzdem, und sagte mir es ist daran nichts rechtlich falsch.
Er setzte sich gegenüber uns und lächelte. Zuerst wurde ich natürlich über das Bem Gespräch aufgeklärt. Mein Hausleiter zählte mir meine Arbeitsunfähigskeit Tage der Letzten 3 Jahre auf, ich wurde vor 3 Jahren wegen einer Berufserkrankung an meiner Schulter operiert und bin 8 Monate durch diese Erkrankung ausgefallen. Die selbe Diagnose habe ich letztes Jahr an der linken Schulter bekommen und war 3 Monate in Behandlung. Ich hatte zu dem auch ein ärztliches unbefristetes Attest das ich nicht mehr schwer heben soll. Obwohl mein Arbeitgeber von meiner OP und Erkrankung wussten haben sie mir immer schwere Paletten gegeben. Ich musste sogar eine Zucker Paletten von über 900 Kilo mit einem Hubwagen rausfahren. In dem Bem Gespräch drohte mein Verkaufsleiter mir dann, daß es so nicht mehr mit mir weiter gehen kann, und sie nicht mehr mit mir zusammenarbeiten könnten. Ich war schockiert und eingeschüchtert als meine Vertrauensperson darauf hin fragte was das heißen soll , lenkte der Verkaufsleiter von dem was er gesagt hat ab. Er sagte ich müsse mich jetzt beweisen und immer zur Arbeit kommen.
Seitdem war ich jedesmal da auch mit Erkrankung weil ich einfach Angst hatte das sie mich kündigen werden, mit einer Rachenentzündung und Heiserkeit bin ich trotzdem geblieben. Es ist mittlerweile immer schlimmer geworden mit meinen Vorgesetzten das sie angefangen haben mich zu mobben.
Ich führe auch ein Mobbing Tagebuch. Als ich das Gespräch hatte mit dem Betriebsrat und den Vorgesetzten streitete er natürlich alles ab. Ich hatte an dem Tag einen Nervenzusammenbruch. Aktuell bin ich aus psychischen Gründen krankgeschrieben.
Mein Arbeitgeber kam persönlich vor meine Tür mit einer anderen Warenbereichsleiterin und um die Bem Einladung in meinen Briefkasten zu schmeißen, was sie dann auch fotografiert haben.
Ich habe natürlich geantwortet das ich dass Gespräch annehme wenn ich wieder genesen bin. Aktuell bin ich bis zum Ende diesen Monats noch krankgeschrieben was ich meinem Arbeitgeber auch mitgeteilt hatte. Ich habe das erste Gespräch bereits verschoben. Und mir wurde nochmal ein Brief gesendet für den 17.03. Obwohl mein Arbeitgeber weiß das ich bis zum Ende diesen Monats noch krankgeschrieben bin. Ich fühle mich unter Druck gesetzt von meinem Arbeitgeber und habe auch Angst vor dem Gespräch da man mir ja letztes Jahr schon gedroht hatte. Ich weiß nicht wie ich weiter vorgehen soll. Da ich Angst habe das sie mich versuchen zu kündigen. Ich bin bereits seit 7 Jahren in diesem Betrieb.
Community-Antworten (8)
06.03.2025 um 23:27 Uhr
Vermutlich wirst Du die Drohung nicht beweisen könne / wird die andere Seite behaupten, Du hättest da etwas falsch verstanden.
07.03.2025 um 00:05 Uhr
Google Dir mal die Entscheidung des BAG und lies sie Dir genau durch.
Bundesarbeitsgericht 10 AZR 596/15
Weisungsrecht - Personalgespräch - Entfernung der Abmahnung
36 ee) Nach den vorstehenden Maßgaben war die Beklagte nicht berechtigt, den erkrankten Kläger anzuweisen, am 6. Januar 2014 und am 11. Februar 2014 zu einem Personalgespräch im Klinikum A zu erscheinen. Zwar betraf die Weisung weder die Hauptleistungspflicht noch dieser nahekommende Pflichten, von deren Erfüllung der Kläger ohnehin krankheitsbedingt befreit war. Vielmehr betraf sie eine der Vorbereitung der Verwirklichung des künftigen Leistungserfolgs dienende Nebenpflicht des Klägers gemäß § 241 Abs. 1 BGB, da in den Personalgesprächen die weitere vertragsgemäße Beschäftigung nach dem Ablauf seines befristeten Einsatzes als MDA am 31. Dezember 2013 erörtert werden sollte. Die Beklagte hat jedoch nicht dargelegt, dass ein dringender betrieblicher Anlass für die Erteilung der Weisung gegeben und warum die Anwesenheit des arbeitsunfähig erkrankten Klägers im Klinikum A unabdingbare Voraussetzung für die Erörterung war.
07.03.2025 um 09:17 Uhr
Wenn Du Gew-Mitglied bist wende dich mit dem Problem an die Gewerkschaft. Du hast das Recht zu BEM- Gesprächen eine Person Deines Vertrauens mitzunehmen, diese muss nicht bei Euch beschäftgit sein.
07.03.2025 um 12:26 Uhr
Was sagt denn der BR dazu? Gibt es bei euch eine BV zum BEM?
Dass der Verkaufsleiter ebenfalls in deinem BEM-Gespräch war, obwohl du dem widersprochen hast und ein weiterer Vertreter des AG (Hausleiter) ja offenbar ebenfalls dort war, ist eine grobe Verletzung deines Rechtes. Lass dich das nächste Mal nicht darauf ein. Was wurde in dem BEM-Gespräch im Oktober denn vereinbart? Hat der AG Maßnahmen getroffen, die dir ermöglichen deine Arbeit auszuführen oder gab es lediglich dieses Gespräch und danach ist absolut gar nichts passiert?
Bei sowas krieg ich echt Puls...
07.03.2025 um 13:05 Uhr
Ich habe meinen Verkaufsleiter auch selber gesagt das ich Ihn nicht dabei haben möchte. Aber er sagte es daran rechtlich nichts falsch und hat sich dann grinsend gegenüber uns gesetzt. Er hat den Raum nicht verlassen. Die haben mir bewusste eine Negativ Prognose erstellt, der Hausleiter und der Verkaufsleiter haben mir keine Vorschläge gemacht, wie ich meinen Arbeitsplatz erhalten kann. Ich habe den Vorschlag gemacht das sie mir leichtete Paletten und Big Boxen zur bearbeiten geben sollten. Sie haben das Gesprächs Formular auch so ausgefüllt, das der AG wenn das soweit geht nicht mir weiterhin zusammenarbeiten kann. Bei meinem Gesundheitsstand haben sie gut geschrieben und das war es auch.
Aber mein AG hat sich an nichts gehalten habe trotzdem wieder schwere Paletten bekommen. Es ist nachdem Gespräch meines empfindes sogar schlimmer geworden. Ich hatte nach 2 Monaten einen Arbeitstunfall gehabt und habe mir die Seite meines Auges an der Leiste gestoßen, es wurde dick und blau. Natürlich durfte ich dann meine Arbeit unterbrechen und habe es gekühlt damit die Schwellung runter geht und ich nicht ausfalle mir ging es durch die Verletzung nicht so gut und ich habe um Hilfe gebeten, damit mich ein Kollege oder eine Kollegin unterstützen kann, es wurde nur gesagt ich kümmer mich drum, stattdessen haben sie Kollegen früher nachhause geschickt oder Aufgaben gegeben die eigentlich warten können.
Das letzte Bem Gespräch hat also nichts gebracht. Es war glaube ich einfach nur dafür da um mich einzuschüchtern. Meine Vertrauensperson von unserem Betriebsrat hat es dem BR Vorsitzenden erzählt das mir gedroht worden ist im Gespräch. Er meinte das wäre keine Drohung gewesen zu meiner Vertrauensperson im Br. Und zu mir sagte der BR Vorsitzende ja der Hausleiter weiß das er das Falsch gemacht hat und das er zu weit gegangen ist, aber der Hausleiter kam nicht auf mich zu sondern hat einfach so getan als wäre das Gespräch nie so gewesen.
Ich habe mich auch bereits an die Gewerkschaft gewendet und nach Rat gefragt, die Gewerkschaft meinte auch das sowas eigentlich nicht sein darf denn das Bem Gespräch ist ja dafür da damit mein Arbeitsplatz erhalten bleibt.
Mir wurde geraten, das ich das Bem Gespräch jetzt annehmen sollte sobald ich genesen bin, und mit einer BR Kollegin in das Gespräch gehen soll. Mir graut es schon jetzt davor.
07.03.2025 um 13:33 Uhr
Ich würde auch das Integrationsamt mit ins Boot holen zum BEM Gespräch
07.03.2025 um 14:16 Uhr
Wende Dich an einen Rechtsanwalt und kläre mit diesem, in wieweit Du die Arbeit verweigern darfst, wenn man Dir schwere Sachen zum Bearbeiten gibt.
Der Anwalt könnte einen entsprechenden Brief (also das Du Dich in Zukunft weigern wirst) dann auch schon einmal vorab an den AG senden. Dann wüsste dieser Bescheid, das Du einen Anwalt hast und würde vielleicht anders "agieren".
07.03.2025 um 20:21 Uhr
Zitat Muffin23 : Ich hatte zu dem auch ein ärztliches unbefristetes Attest das ich nicht mehr schwer heben soll. Obwohl mein Arbeitgeber von meiner OP und Erkrankung wussten haben sie mir immer schwere Paletten gegeben.
Meiner Auffassung nach verletzt der AG mit dieser Vorgehensweise seine Fürsorgepflicht.
Definition Arbeitgeber sind im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen. Darunter fallen zum Beispiel der Schutz vor Unfällen, ein gut ausgestatteter Arbeitsplatz und ein fairer Umgang miteinander. Der Begriff der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist nicht konkret in einem Gesetz geregelt. Er beruht teils auf Regelungen aus verschiedenen Gesetzen und teils auf dem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erwähnten Grundsatz von „Treu und Glauben". Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber insoweit für seine Arbeitnehmer sorgen muss, wie es allgemein üblich und unter normalen Umständen von anständig denkenden Menschen zu erwarten ist. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist das Pendant zur Treuepflicht des Arbeitnehmers, der stets im Sinne des Arbeitgebers handeln und pflicht- oder rechtswidriges Verhalten unterlassen soll. Gesetzliche Regelungen zur Arbeitgeber-Fürsorgepflicht Im BGB §618 Abs. 1 wird die Fürsorgepflicht folgendermaßen definiert: „Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.” Diese Verpflichtung darf nicht durch einen Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung aufgehoben oder eingeschränkt werden – entsprechende Regelungen wären ungültig. Wie die Fürsorgepflicht konkret umzusetzen ist, wird in zahlreichen weiteren Gesetzen näher beschrieben: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Regelwerke der Berufsgenossenschaften Arbeitszeitgesetz (JArbSchG) Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz (MuSchG) Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Eine abschließende Auflistung aller Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers ist nicht möglich. Was gemäß „Treu und Glauben” dazugehört, kann zum Beispiel von lokalen und kulturellen Gegebenheiten abhängen, oder sich im Laufe der Zeit durch technische Entwicklungen verändern. Quelle :
Bei Google eingeben : Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Was schließt sie ein? Personio
Der AG kann Dir demnach nicht einfach Arbeiten zuweisen, welche Dich gesundheitlich gefährden. Ich würde Dir empfehlen, Arbeiten, welche Dich gesundheitlich gefährden, zukünftig unter Berufung auf Dein ärztliches Attest zu verweigern. Wenn der AG Dir dann mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen droht, könnte er ggf gemäß § 240 StGB den Strafrechtstatbestand der Nötigung erfüllen.
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