Wir haben in unserem Betrieb eine BV erstellt. Unsere Rechte der Mitbestimmung wurde vom AG missachtet und der AG hat trotzdem seine Arbeitszeitaufschreibungsystem eingeführt.

Wir wollen hierzu einfach eine BV und dann kann das System auch laufen lassen. Diese wurde eingeführt ohne uns zu fragen.

Wir haben also sehr gute Argumente um diese BV hinzukriegen. Das bestätigt der RA. Der AG stellt sich schwierig an. Ihm scheint die Rechtlage nicht deutlich zu sein (unerfahren).

Nun haben wir das Problem: Wir sind zwei Standorte. Wir beide sind uns über die Inhalte der BV einig. Aber wir haben Angst, dass nun der "arbeitgeberfreundliche" GBR eine Verhandlung mit dem AG anfängt und Passagen streichen, die wir in dem BV unbedingt haben wollen.

Wir haben dem AG schon über die BV-Inhalte informiert und ihm mitgeteilt, dass es zu einstweilige Verfügung geht wenn er nicht unterschreibt. Der GBR - befürchten wir- wird gar nicht so weit gehen wollen. Er wird dann lieber ganze Passagen streichen, die zu Gunsten der AN sind, als unter Druck vom AG stehen.

Frage: Kann der GBR diese BV, die wir alle gut finden, in diese mündliche Erläuterung mit dem AG, plötzlich die BV ändern?