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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann GBR mit AG Änderungen zu BV machen

C
Corbyn
Mrz 2019 bearbeitet

Wir haben in unserem Betrieb eine BV erstellt. Unsere Rechte der Mitbestimmung wurde vom AG missachtet und der AG hat trotzdem seine Arbeitszeitaufschreibungsystem eingeführt.

Wir wollen hierzu einfach eine BV und dann kann das System auch laufen lassen. Diese wurde eingeführt ohne uns zu fragen.

Wir haben also sehr gute Argumente um diese BV hinzukriegen. Das bestätigt der RA. Der AG stellt sich schwierig an. Ihm scheint die Rechtlage nicht deutlich zu sein (unerfahren).

Nun haben wir das Problem: Wir sind zwei Standorte. Wir beide sind uns über die Inhalte der BV einig. Aber wir haben Angst, dass nun der "arbeitgeberfreundliche" GBR eine Verhandlung mit dem AG anfängt und Passagen streichen, die wir in dem BV unbedingt haben wollen.

Wir haben dem AG schon über die BV-Inhalte informiert und ihm mitgeteilt, dass es zu einstweilige Verfügung geht wenn er nicht unterschreibt. Der GBR - befürchten wir- wird gar nicht so weit gehen wollen. Er wird dann lieber ganze Passagen streichen, die zu Gunsten der AN sind, als unter Druck vom AG stehen.

Frage: Kann der GBR diese BV, die wir alle gut finden, in diese mündliche Erläuterung mit dem AG, plötzlich die BV ändern?

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Community-Antworten (9)

B
BR4life

06.03.2019 um 11:20 Uhr

ist eure BV nur für euren Standort oder für beide?

P
Pjöööng

06.03.2019 um 11:30 Uhr

Entweder ist der GBR zuständig, oder die örtlichen BRe. Es ist die Zuständigkeit zu klären und das andere Gremium ist damit raus!

C
Challenger

06.03.2019 um 12:19 Uhr

Zitat Pjöööng : Entweder ist der GBR zuständig, oder die örtlichen BRe.

Meiner Auffassung nach ist in erster Linie der Betriebsrat zuständig, wenn eine Maßnahme konkret betriebsbezogen ist, es sei denn, dass eine zwingende sachliche Notwendigkeit für eine gemeinsame Regelung besteht

§ 50 BetrVG, Zuständigkeit 1 Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; ............. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet.

K
krambambuli

06.03.2019 um 12:34 Uhr

Der GBR ist kein übergeordnetes Gremium und kann nicht Dinge ansich ziehen, für die er nicht zuständig ist. Wenn schon, müsst ihr ihm einen Auftrag erteilen. Und wenn die GBR-Mitglieder nicht die richtigen sind, tauscht sie aus.

C
Challenger

06.03.2019 um 13:24 Uhr

Zitat Krambambuli : Und wenn die GBR-Mitglieder nicht die richtigen sind, tauscht sie aus.

Wie viele Mitarbeiter hat denn jeder Betrieb und wie viele BR Mitglieder hat jeder Betrieb in den GBR entsand. ?

C
Corbyn

06.03.2019 um 13:27 Uhr

@Challenger

der GBR besteht aus drei Mitglieder

zwei Standorte 2 von einem 1 von dem anderen Standort

C
Challenger

06.03.2019 um 13:39 Uhr

Zitat Corbyn : zwei Standorte 2 von einem 1 von dem anderen Standort

Soll das heißen, dass Euer Betrieb 2 BR Mitglieder in den GBR entdendet hat ?

C
celestro

06.03.2019 um 13:43 Uhr

"Soll das heißen, dass Euer Betrieb 2 BR Mitglieder in den GBR entdendet hat ?"

1 oder 2 GBRM ... je nachdem, welchem Betrieb der Fragesteller angehört. Aber ist das wirklich wichtig ?

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