Guten Morgen,

in unserer Einrichtung ergibt sich folgender Fall:

Eine Mitarbeiterin, die neben der Teilzeitbeschäftigung ein Bachelor-Fernstudium absolviert, bat ihre Einrichtungsleitung sowie die Geschäftsführung um eine Stundenreduzierung von 4h, um das Studium voranzubringen. Dieses wurde auch mit den Arbeitskollegen in der Einrichtung besprochen und es gab keine Einwände. Die GL segnete diesen Wunsch ab und es wurde der MA ein neuer Arbeitsvertrag zugesandt.
Nun will der Betriebsrat diese von der MA gewünschte Stundenreduzierung ablehnen, da sie eine zu große Mehrbelastung für die Kollegen bedeuten würde. Nun meine Frage: Hat der BR das Recht, diese Reduzierung abzulehnen (welche § gibt es dazu)?

Was kann die MA nun tun?

Vielen Dank