Hallo, nur zur Absicherung:
Wenn ein AN TEilzeit beantragt, dies auch vom AG genehmigt bekommt und damit alle glücklich sind, haben wir nichts weiter damit zu tun, oder?
Ich frage nur für den nächsten Fall, also mit anderen Worten: Sind wir bei einem Teilzeitbegehren eines einzelnen AN mitbestimmungspflichtig?