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Drei Wochen Urlaub am Stück zulässig?

G
gestaltklang
Feb 2019 bearbeitet

Bereits im November wurde die Urlaubsplanung für 2019 gemacht. Alle Wünsche konnten berücksichtigt werden. Sie wurden im Dienstplan eingetragenen. Die Urlaubszettel werden jedoch erst im Monat vor dem Urlaub vom Vorgesetzten unterschrieben. Nun haben Mitarbeiter ihre Urlaube geplant und gebucht, auch wenn es nur Camping Urlaub ist. Am Freitag den 8.2.19 kam nun Einrichtungsleitung und gab bekannt es gibt grundsätzlich nur zwei Wochen Urlaub. Ist das zulässig? Mitarbeiter sollen nun ihre Urlaube umbuchen.

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

10.02.2019 um 16:25 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat?

AM
alter Mann

10.02.2019 um 18:59 Uhr

§ 7 BUrlG. Das müsste ein Arbeitgeber schon sehr gut begründen müssen. Geht zum BR. Der ist bei Urlaub in der Mitbestimmung. Und wenn Ihr keinen habt: Das wäre doch ein guter Grund, einen zu gründen, oder?

E
Erbsenzähler

11.02.2019 um 08:08 Uhr

Guck mal hier: https://www.betriebsrat.com/br-forum/57566/urlaubsantrag-und-keine-rueckmeldung Das hilft dir auf jeden Fall. Da steht ein zwar älteres Urteil, aber das ist immer noch gültig!

P
Pjöööng

11.02.2019 um 11:41 Uhr

Mit der Interpretation dieses Urteils wäre ich sehr zurückhaltend. Jedenfalls sollte man es nicht so deuten dass der Arbeitnehmer in dem hier geschilderten Fall einfach einseitig seinen Urlaub antreten darf.

"Dringende betriebliche Belange" wie sie das BUrlG foprdert kann ich hier keine erkennen. Diese bedürfen in der Regel auch einer Einzelfallprüfung. Ein pauschales "grundaätzlich nur zwei Wochen Urlaub" wird sich nicht begründen lassen.

Falls es einen BR gibt, sollte dieses umgehend augf den Arbeitgeber zugehen. Falls es keinen gibt wäre der Gang zum Arbeitsgericht zu überlegen.

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