Erstellt am 10.02.2019 um 15:25 Uhr von Moreno
Gibt es einen Betriebsrat?
Erstellt am 10.02.2019 um 17:59 Uhr von alter Mann
§ 7 BUrlG.
Das müsste ein Arbeitgeber schon sehr gut begründen müssen.
Geht zum BR. Der ist bei Urlaub in der Mitbestimmung.
Und wenn Ihr keinen habt: Das wäre doch ein guter Grund, einen zu gründen, oder?
Erstellt am 11.02.2019 um 07:08 Uhr von Erbsenzähler
Guck mal hier: https://www.betriebsrat.com/br-forum/57566/urlaubsantrag-und-keine-rueckmeldung
Das hilft dir auf jeden Fall. Da steht ein zwar älteres Urteil, aber das ist immer noch gültig!
Erstellt am 11.02.2019 um 10:41 Uhr von Pjöööng
Mit der Interpretation dieses Urteils wäre ich sehr zurückhaltend. Jedenfalls sollte man es nicht so deuten dass der Arbeitnehmer in dem hier geschilderten Fall einfach einseitig seinen Urlaub antreten darf.
"Dringende betriebliche Belange" wie sie das BUrlG foprdert kann ich hier keine erkennen. Diese bedürfen in der Regel auch einer Einzelfallprüfung. Ein pauschales "grundaätzlich nur zwei Wochen Urlaub" wird sich nicht begründen lassen.
Falls es einen BR gibt, sollte dieses umgehend augf den Arbeitgeber zugehen. Falls es keinen gibt wäre der Gang zum Arbeitsgericht zu überlegen.