Probleme bei Urlaubsplanung - Besteht bei Jahres-Urlaubsplanung ein MBR?
Hallo liebe BR-Kollegen!
Ich habe folgendes Problem zu klären:
Aber erstmal zu den Randbedingungen: AN 1 hat drei (Klein-)Kinder (5/2/1Monat), eins davon im KiGa, verheiratet, Frau im Erziehungsurlaub. KiGa macht "Ferien" vom 11.08.08 bis 29.08.08. Bisher nur vereinzelte Tage und einmal eine Woche Urlaub gehabt.
AN2 hat zwei Kinder, schulpflichtig (14/17), verheiratet, beide Berufstätig, Schulferien vom 04.08.08 bis 15.09.08. Dieses Jahr schon einen zweiwöchigen und einen einwöchigen Urlaub gehabt.
Aufgrund der Firmenorganisation muss mind. einer der beiden auf jeden Fall in der Firma anwesend sein.
Und nun zum Problem:
AN2 hat Urlaub bereits zum Jahresanfang eingetragen vom 11.08.08 bis zum 23.08.08.
AN1 konnte aufgrund bisher nicht bekannt gegebener Ferientermine seitens KiGa keine Urlaubsplanung machen. Erst letzte Woche hat er die Ferientermine bekommen und wünscht verständlicherweise in dieser Zeit Urlaub.
AN1 wünscht nun Urlaub vom 18.08.08 bis 29.08.08 und hat mit AN2 geredet, ob dieser seinen Urlaub nach Möglichkeit um eine Woche nach vorne verlagern könnte, also vom 04.08.08 bis 14.08.08, damit auch sichergestellt werden kann, dass einer der beiden auch in der Firma ist.
Nun ist es aber so, dass AN2 sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt, obwohl lt. eigener Aussage nichts dagegen sprechen würde. Er behaart aber dennoch auf seinen eingetragenen und genehmigten Urlaub.
GF will nun AN1 den gewünschten Urlaub nicht genehmigen und sagt, dass er den Urlaub anders nehmen muss. Was aber bedeutet, dass AN1 von seinem Urlaub nicht viel hat, da sein Kind in diesen anderen Zeiträumen in KiGa muss. Das KiGa-Kind hat ja nur drei Wochen "frei" was den AN1 wenig flexibel macht.
Wie oben schon geschildert hatte aber AN1 in diesem Jahr noch keine zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub, welcher ihm ja lt. BUrlG zustehen würde.
AN2 wäre dank sechs Wochen Schulferien flexibler in der Urlaubseinteilung und hat vor allem schon die älteren Kinder, welche idR eh nicht mehr so viel Wert auf die Anwesenheit der Eltern setzen. Vor allem AN2 hatte dieses Jahr schon zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub. Aber wie schon geschrieben lässt er da nicht mit sich reden.
Was können wir als BR tun?
BTW: Besteht bei Jahres-Urlaubsplanung ein MBR? Weil wir in den ganzen Jahren dazu noch nie gehört wurden.
Vielen Dank schon jetzt mal.
Community-Antworten (7)
27.05.2008 um 14:14 Uhr
@jpsonics MBR des BR gem. § 87 Abs.1 Ziff. 5 BetrVG nach deiner Schilderung würde ich als BR AN 2 unterstützen - beide Elternteile sind berufstätig (müssen sich gegenseitig schon in ihren Betrieben abstimmen) und die Kinder sind schulPFLICHTIG; für Änderungen an der frühzeitigen Urlaubsplanung/-abstimmung von AN2 müssen auch noch AN im Betrieb der Ehefrau herangezogen werden; bei AN1 ist die Frau gerade nicht berufstätig (muß ihren Urlaubswunsch nur mit ihrem Mann abstimmen) und für den KIGA besteht m.E. keine AnwesenheitsPFLICHT; bei Urlaub können die Kinder rausgenommen werden;
27.05.2008 um 15:07 Uhr
Erst mal danke an Uhu.
Eine kleine Info hab ich vergessen.
AN2 sowie seine Frau sind beide bei uns im Betrieb. Mit der Frau hab ich auch bereits gesprochen. Und sie hätte nichts dagegen, den Urlaub zu verschieben. In ihrer "Abteilung" gäbe es auch keine Organisationsprobleme. Aber sie überlässt diese entscheidung voll und ganz ihrem Mann. Und dieser weigert sich ja.
Und was sonst noch Interesant sein könnte: AN1 hat mir erzählt, dass er in den letzten 6 Jahren, seit er bei uns beschäftigt ist, immer Rücksicht auf die Urlaubsplanung von AN2 genommen hat. Was bedeutete, dass er weder Ostern noch Pfingsten Urlaub genommen hat. Ich hab mir auch die Mühe gemacht die Urlaubspläne der letzten Jahre mal zu kontrollieren (sind öffentlich einsehbar). Und siehe da, es ist tatsächlich so. AN1 hatte die letzten Jahre immer nur zu Weihnachten (Betriebsurlaub) und im August Urlaub und zwischendrin mal vereinzelt ein paar Tage.
27.05.2008 um 16:10 Uhr
@ jpsonics wenn dem so ist.... Die Entscheidung, welchem Urlaubswunsch der AG letztlich entsprechen will/muss, hat er unter Abwägung zu treffen, wessen Wunsch unter sozialen Gesichtspunkten den Vorzug verdient. Dazu gehören z. B. die Urlaubsmöglichkeiten des Partners und der Kinder (Schulferien), bisherige Urlaubsgewährungen in besonders beliebten Zeiten, Alter und Betriebszugehörigkeit, erstmaliger oder wiederholter Urlaub in diesem Kalenderjahr. So wie ich es sehe, wäre der AN1 diesmal an der Reihe, aber letztendlich liegt das im Ermessensspielraum/Entscheidungsbefugnis des AG, wenn schon AN2 keine Tauschbereitschaft signalisiert....dann vielleicht 2009.
27.05.2008 um 16:20 Uhr
@jps... da sieht man mal, wie ein paar zusätzliche Details die Dinge in einem anderen Licht erscheinen lassen können; als BR würde ich mich nun mit beiden AN zusammensetzen und ihrer beider Argumente anhören; Weigerungen zur Rücksichtnahme nur aus Prinzip zählen nicht; Vorschlag könnte sein, dass dieses Jahr mal AN1 den Vorrang hat und AN2 Rücksicht zu nehmen hat, so wie dessen Kollegen die ganzen Jahre vorher; Rest siehe Antwort pirat
27.05.2008 um 19:04 Uhr
Ich fürchte AN1 hat Pech gehabt - er kommt zu spät (es ist sein Problem, wenn der KiGa die Urlaubsplanung so spät macht - Mitarbeit im Elternbeirat lohnt manchmal doch ;-)). Den ArbGeb interessiert vor allem die betriebsinterne Urlaubsplanung - und die fand bereits Ende letzten Jahres statt. Das "geht nicht" des ArbGeb ist jetzt vermutlich darin begründet, dass er den Urlaub von AN2 bereits genehmigt hat (aufgrund der Planung im Dez.) und eine Änderung nur in gegenseitigem Einvernehmen von AN2 und ArbGeb... Bei rechtzeitiger Beantragung hat AN1 aber für das Jahr 2009 in der Tat gute Chancen - Ostern - Pfingsten - Sommer (zumal auch er dann ein schulpflichtiges Kind haben dürfte)... Ob AN 2 das dann nächstes Jahr so recht ist, wenn dann sein Kollege genau so unkollegial ist, wie er in diesem Jahr?
27.05.2008 um 21:45 Uhr
@Petrus ...und ergänzend unterstelle ich AN1 sich nicht rechtzeitig um die Schließungszeiten des KiGa gekümmert zu haben.
29.05.2008 um 05:05 Uhr
@jpsonics
Wie wäre es denn mit einer BV Urlaub? Seit dem wir eine haben klappt es zu 90%. Auch die kurzfristigen Urlaubsabsagen oder Rückrufe haben nachgelassen, den dafür haben wir Zusatzurlaub vereibart.
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