Ein Chef einer Arbteilung macht Unterschiede zwischen den Mitarbeitern: Er erlaubt
der eine drei Wochen Urlaub am Stück, aber ein anderer ur zwei Wochen. Als Begründung sagt er, dass es Engpasse im Bereich von dem Kollegen mit nur zwei Wochen Urlaub am Stück gibt, deshalb erlaubt er ihm grundsätzlich nur zwei Wochen am Stück.

Gibt es eine Rechtlage hierzu? Kann der Chef dem einen etwas erlauben und dem anderen nicht?