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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Form der Mitteilung zur Arbeitsunfähigkeit?

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Janosch1230
Jan 2018 bearbeitet

Hallo miteinander ,

Vieleicht könnt ihr mir ein wenig helfen ? Thema ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit.

" Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit ist die aufgrund einer Krankheit im weitesten Sinn bedingte Verhinderung des Arbeitnehmers an der Erbringung seiner Arbeitsleistung. Um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), § 616 BGB zu erhalten, hat der Arbeitnehmer unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen und ab dem dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Darin muss seitens des behandelnden Arztes die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angegeben werden."

Die Begrifflichkeiten sind soweit klar. Um was es mir geht ist die Form der Mitteilung an den AG. Reicht es wie in meinem Fall aus,dem AG über die die täglich stattfindende Fahrgemeinschaft ausrichten zu lassen das man Krank ist... habe über die Form leider nichts gefunden.

Merci bereits im vorab

Janosch (BRV)

4.74803

Community-Antworten (3)

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ridgeback

20.01.2009 um 09:59 Uhr

@Janosch1230, möglich ist es über 3. Deine Krankmeldung auszurichten, aber was spricht dagegen, dass Du kurz selber anrufst? Denn Du trägt allerdings, wenn Du eine dritte Person mit der Mitteilung beauftragt, das Übermittlungsrisiko. Leiten Beauftragte die Information nicht an den Arbeitgeber weiter, trifft den Arbeitnehmer ein kündigungsrechtlich relevantes Verschulden.

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pit47

20.01.2009 um 10:13 Uhr

Hallo Janosch1230, der BR und der AG könne Vereinbarungen treffen, wie die Form der Mitteilung sein soll. Z.B.:

  1. Die Arbeitsverhinderung muss unverzüglich vor Arbeitsbeginn dem Vorgesetzten telefonisch gemeldet werden. Nach dem Arztbesuch muss der Vorgesetzte persönlich oder telefonisch über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung informiert werden.
  2. Die AU-Bescheinigung (Gelber Schein) wird per Post der Personalabteilung gesendet. oder
  3. Der Gelbe Schein wird von Arbeitskollegen der Personalabteilung gegeben. oder
  4. Angehörige geben den Gelben Schein beim Pförtner ab.

Diese Vereinbarungen werden dann an das "Schwarze Brett" ausgehängt.

J
Janosch1230

20.01.2009 um 16:28 Uhr

@ ridgeback

ich habe mich wohl ein wenig unglücklich ausgedrückt ;-) ... es kahmen vom AG spitze Bemerkungen zur Krankmeldung durch Kollegen...hieraus entstand die Fragestellung der "Form" der Mitteilung an den AG.

@pit47

wie gesagt , ich wollte nur wissenswertes zu eventuellen fixierten Form finden.Jedoch danke für die konstruktiven und kreativen Vorschläge...

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