Hallo alle zusammen,
wir haben schon seit längerem die Diskussion zum Thema Krankmeldung:
in unseren Dienstregeln steht: "Die/der Beschäftigte hat jede Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die krankheitsbedingte Abwesenheit länger als drei Kalendertage, so ist dem AG eine ärztliche Bescheinigung hierüber vorzulegen. Es gelten die gesetzl. Vorgaben..."

Jetzt die Frage, die immer wieder auftaucht: AN ist an einem Freitag krank und kommt am Montag wieder zur Arbeit - muss er eine ärztliche Bescheinigung vorlegen oder nicht? Und wie ist die Sache wenn ein er Donnerstag UND Freitag arbeitsunfähig ist aber Montag wieder arbeitet?