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Ist BR Beschluss nötig

F
frostirot
Jul 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb mußte die Technik in der Restaurantküche erneuert werden. Die Umbauarbeiten sollten eine Woche dauern. In dieser Zeit waren alle Mitarbeiter damit einverstanden eine Woche zu nehmen. Nun hat sich bei den Arbeiten herausgestellt, dass ein größerer baulicher Aufwand nötig ist und sich diese Arbeiten verzögern. Die Mitarbeiter sollen nun noch 2 Wochen länger zu Hause bleiben. Es wurde ihnen freigestellt Urlaub, Mehrarbeit oder Minusstunden zu nehmen. Das Gehalt bleibt für alle unverändert. Unsere Betriebsvereinbarung sieht Minusstunden bis Jahresende vor. Es gibt auch noch ausreichend Möglichkeiten bis zum Jahresende die Minusstunden abzuarbeiten.

Muss BR das beschließen ? Was raten wir den Kollegen ??

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Community-Antworten (5)

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paula

18.07.2018 um 14:57 Uhr

ohne zu wissen was für eine BV ihr mit Minunsstunden genau habt, fällt es schwer was zu antworten.... ist das Verhalten des AG durch die BV gedeckt oder nicht?

K
krambambuli

18.07.2018 um 15:04 Uhr

Wenn die Option vereinbart werden soll, die Zeit als Urlaub oder Arbeitszeit zu nehmen, bedarf es tatsächlich eines
M
Moreno

18.07.2018 um 15:59 Uhr

Jetzt kommt aber gleich Pickel um die Ecke und erklärt Dir, dass der AG soviel Urlaub anordnen kann wie er will ;-) ich sehe es auch so, dass die AN mit der Woche Zwangsurlaub dem AG schon genug entgegen gekommen ist!

E
Erbsenzähler

18.07.2018 um 17:20 Uhr

@moreno Auch wenn ich nicht Pickel bin sondern der Pickel am Ar... Zitat: "Die vorher angerufene Einigungsstelle hatte 3/5 des (regulären) Jahresurlaubs für Betriebsferien und die restlichen 2/5 für individuellen Urlaub vorgesehen. Das BAG sah diese Aufteilung als „angemessen“ an, meinte aber gleichzeitig, dass „auch eine andere Regelung, eine weitergehende Härteklausel, Betriebsferien nur für die Dauer von zwei Wochen u. ä.“ möglich seien (Beschluss v. 28.7.1981, 1 ABR 79/79)." Guckst du: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsferien-und-urlaub-was-zu-beachten-ist_76_126246.html

Was ist wenn der AN nicht mehr genug Urlaub hat: "Wurde Ihr auf einen konkreten Zeitraum datierter Urlaubswunsch bereits offiziell von Ihrem Arbeitgeber genehmigt, darf dieser nicht aufgrund von einberufenen Betriebsferien storniert werden. Haben Sie zum Beispiel bereits drei von insgesamt vier möglichen Wochen Urlaub im August genehmigt bekommen, müssen Sie einen zweiwöchigen Betriebsurlaub im Oktober nicht auf Kosten Ihres Augusturlaubs antreten. Übersteigt die Zahl der Urlaubstage die, die Ihnen noch zustehen, müsste Ihr Arbeitgeber Sie in diesem Beispiel bezahlt freistellen." Guckst du: https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/betriebsferien-wie-steht-es-um-die-ankuendigungsfrist/

Die Suchfunktion hat mir diesen älteren Beitrag ausgespuckt: https://www.betriebsrat.com/br-forum/48318/betriebsurlaub-unterschiedliche-meinung

M
Moreno

18.07.2018 um 19:11 Uhr

Erbsenzähler du vergisst das Betriebsurlaub rechtzeitig feststehen muss und dies ist sicherlich nicht der Fall wenn sich ein Umbau verzögert hat!

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