Erstellt am 18.07.2018 um 12:57 Uhr von paula
ohne zu wissen was für eine BV ihr mit Minunsstunden genau habt, fällt es schwer was zu antworten.... ist das Verhalten des AG durch die BV gedeckt oder nicht?
Erstellt am 18.07.2018 um 13:04 Uhr von krambambuli
Wenn die Option vereinbart werden soll, die Zeit als Urlaub oder Arbeitszeit zu nehmen, bedarf es tatsächlich eines <Beschlusses, da ja Urlaub nicht in der BV Arbeitszeit geregelt sein dürfte.
Ich würde aber nicht zustimmen. Das da gebaut wird ist doch nicht Sache der Arbeitnehmer. Hier gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Wenn er die AN nicht beschäftigen kann, obwohl diese zur Arbeit bereit stehen, muss er dennoch zahlen.
siehe BGB Annahmeverzug)
Bestenfalls kann man über einen Kompromiss nachdenken, der aber schon erfüllt ist. Eine Woche haben die Kollegen ihren Urlaub geopfert - den Rest zahlt der Arbeitgeber..
Erstellt am 18.07.2018 um 13:59 Uhr von moreno
Jetzt kommt aber gleich Pickel um die Ecke und erklärt Dir, dass der AG soviel Urlaub anordnen kann wie er will ;-) ich sehe es auch so, dass die AN mit der Woche Zwangsurlaub dem AG schon genug entgegen gekommen ist!
Erstellt am 18.07.2018 um 15:20 Uhr von Erbsenzähler
@moreno
Auch wenn ich nicht Pickel bin sondern der Pickel am Ar...
Zitat: "Die vorher angerufene Einigungsstelle hatte 3/5 des (regulären) Jahresurlaubs für Betriebsferien und die restlichen 2/5 für individuellen Urlaub vorgesehen. Das BAG sah diese Aufteilung als „angemessen“ an, meinte aber gleichzeitig, dass „auch eine andere Regelung, eine weitergehende Härteklausel, Betriebsferien nur für die Dauer von zwei Wochen u. ä.“ möglich seien (Beschluss v. 28.7.1981, 1 ABR 79/79)."
Guckst du: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsferien-und-urlaub-was-zu-beachten-ist_76_126246.html
Was ist wenn der AN nicht mehr genug Urlaub hat:
"Wurde Ihr auf einen konkreten Zeitraum datierter Urlaubswunsch bereits offiziell von Ihrem Arbeitgeber genehmigt, darf dieser nicht aufgrund von einberufenen Betriebsferien storniert werden. Haben Sie zum Beispiel bereits drei von insgesamt vier möglichen Wochen Urlaub im August genehmigt bekommen, müssen Sie einen zweiwöchigen Betriebsurlaub im Oktober nicht auf Kosten Ihres Augusturlaubs antreten. Übersteigt die Zahl der Urlaubstage die, die Ihnen noch zustehen, müsste Ihr Arbeitgeber Sie in diesem Beispiel bezahlt freistellen."
Guckst du: https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/betriebsferien-wie-steht-es-um-die-ankuendigungsfrist/
Die Suchfunktion hat mir diesen älteren Beitrag ausgespuckt: https://www.betriebsrat.com/br-forum/48318/betriebsurlaub-unterschiedliche-meinung
Erstellt am 18.07.2018 um 17:11 Uhr von Moreno
Erbsenzähler du vergisst das Betriebsurlaub rechtzeitig feststehen muss und dies ist sicherlich nicht der Fall wenn sich ein Umbau verzögert hat!