Ich suche Infos zum Thema Betriebsurlaub und Widerspruchsmöglichkeiten des BRs.
Unser AG will Betriebsurlaub in Abteilungen einführen, wo wir als BR die betriebliche Notwendigkeit nicht sehen. Wir wollen aus diesem Grund keine BV abschließe.
Wie können wir vorgehen?
Wie geht es dann weiter? Einigungsstelle oder Gericht?
Gilt auch noch das BAG-Urteil 1 ABR 79/79 (1981) das der AG und der BR drei Fünftel des Urlaubs festlegen dürfen?