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Entscheidungsrecht BRV Seminare

T
tippsucher
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin mir unsicher ob bei uns die Entscheidungen über Seminarbesuche richtig gelaufen sind. Es geht um drei Fälle, alle § 37,6

  1. Branchenseminar Beschluß des Gremiums 3 BRM fahren. AG sagte das Seminar wäe nicht nötig, ging aber nicht zur Einigungsstelle. Nach langem hin und her teilte die BRV dem Gremium mit: Der AG gestattet 2 Entsendungen (Vorsitzende und Stellvertreter). Dann meldet sie das 3te BRM vom Seminar ab.
  2. Ein BRM bentragt den Top Seminar Lohngestaltung in Betrieben ohne Tarifbindung. Es wurde nur als Info an das Gremium gemacht das hier jemand Interesse bekundet habe, aber dieses für dieses Jahr nicht mehr nötig sei, da der Ball ja flach gehalten werden müßte.
  3. Vorige Woche stellte ein BRM den Antrag für ein Seminar "Arbeitsrecht" seiner Gew. 8BEI uns im Gremium sind 2 GEW vertreten). Von der BRV kam sofert wieder : Ist dieses Jahr nicht mehr nötig -Rest siehe oben. Läuft dies alles so richtig?

Gruß tippsucher

5.18205

Community-Antworten (5)

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DonJohnson

21.09.2008 um 15:36 Uhr

Nein, das läuft gar nciht richtig! Der AG hat über die Notwendigkeit nicht zu entscheiden! Seminare nach 37,6 sind für die BR Arbeit notwendig. Der AG kann lediglich die zeitliche Lage bemängeln! Sollten Seminare also frühzeitig mitgeteilt werden, ist das ok. Wir haben dafür folgenden Passus im Snschreiben des AG:

"Bei den Schulungsveranstaltungen handelt es sich um solche nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Sie vermitteln Kenntnisse, die für die derzeitigen und zukünftigen Arbeiten des Betriebsrates erforderlich sind. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen, hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie verpflichtet sind, das Arbeitsentgelt der unten angeführten Kollegen während der Seminaraufenthalte fortzuzahlen, und die aus Anlass der Teilnahme an den Seminaren entstehenden Kosten zu erstatten (vgl. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG).2... ...Sollten Sie Bedenken bezüglich der Abkömmlichkeit eines BR Mitgliedes zu den angegebenen Zeiten haben, bitten wir Sie uns diese bis zum (14 Tagefrist) schriftlich mitzuteilen."

Auch der BRV kann Seminare nciht ablehnen! Seminare werden von der Mehrheit beschlossen!

Eine Beschränkung der Seminare nach 37,6 ist nicht gegeben.

T
tippsucher

21.09.2008 um 16:04 Uhr

Hallo Don Johnson,

das wir bei 37,6 nach Berücksichtigung der betrieblichen Belange keine AG-Genehmigung brauchen ist uns klar. Es geht darum ob die BRV nur das Gremium daüber informieren muß wer fährt und wen sie abmeldet, oder ob das Gremium Beschlusse dazu fassen muß. Ebenso darf Sie im Vorfeld Anträge zu Seminaren mit den Begründungen die ich genannt habe abbügeln?

M
Mona-Lisa

21.09.2008 um 16:19 Uhr

@tippsucher, eure BRV hat auszuführen, was das Gremium beschlossen hat! Nicht mehr und nicht weniger! Ich weiss, dass es nicht nur Betriebsratsfürsten gibt, sondern genau so auch Fürstinnen, die glauben, dass nur sie zu bestimmen haben!

Euer Gremium beschliesst, wer zu welchem Seminar fährt und Madame BRV hat die Information an den AG weiterzuleiten. Von abbügeln ist keine Rede und mir scheint, dass ihr das mal klarlegen solltet. Es gibt auch den Hinweis, dass ein Vorsitzender - auch wenn es eine "Sie" ist - jederzeit - ohne Angabe von Gründen - abberufen werden kann! Denkt mal darüber nach........

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pirat

21.09.2008 um 16:26 Uhr

@tipp-sucher, Nöö, darf sie nicht.. wie DJ schon schrieb..."Auch der BRV kann Seminare nciht ablehnen! Seminare werden von der Mehrheit beschlossen!"...

Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass die Anzahl der Schulungen, an denen ein BRM teilnehmen möchte, kontingentiert ist. Jeders BRM kann so viele Seminare besuchen, wie erforderlich sind und das Gremium es beschliesst!

P
paula

22.09.2008 um 13:16 Uhr

"Jeders BRM kann so viele Seminare besuchen, wie erforderlich sind und das Gremium es beschliesst!"

und so lange kein Richter "schimpft" :-)

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