Erstellt am 21.09.2008 um 13:36 Uhr von DonJohnson
Nein, das läuft gar nciht richtig!
Der AG hat über die Notwendigkeit nicht zu entscheiden! Seminare nach 37,6 sind für die BR Arbeit notwendig. Der AG kann lediglich die zeitliche Lage bemängeln! Sollten Seminare also frühzeitig mitgeteilt werden, ist das ok. Wir haben dafür folgenden Passus im Snschreiben des AG:
"Bei den Schulungsveranstaltungen handelt es sich um solche nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Sie vermitteln Kenntnisse, die für die derzeitigen und zukünftigen Arbeiten des Betriebsrates erforderlich sind.
Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen, hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie verpflichtet sind, das Arbeitsentgelt der unten angeführten Kollegen während der Seminaraufenthalte fortzuzahlen, und die aus Anlass der Teilnahme an den Seminaren entstehenden Kosten zu erstatten (vgl. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG).2...
...Sollten Sie Bedenken bezüglich der Abkömmlichkeit eines BR Mitgliedes zu den angegebenen Zeiten haben, bitten wir Sie uns diese bis zum (14 Tagefrist) schriftlich mitzuteilen."
Auch der BRV kann Seminare nciht ablehnen! Seminare werden von der Mehrheit beschlossen!
Eine Beschränkung der Seminare nach 37,6 ist nicht gegeben.
Erstellt am 21.09.2008 um 14:04 Uhr von tippsucher
Hallo Don Johnson,
das wir bei 37,6 nach Berücksichtigung der betrieblichen Belange keine AG-Genehmigung brauchen ist uns klar. Es geht darum ob die BRV nur das Gremium daüber informieren muß wer fährt und wen sie abmeldet, oder ob das Gremium Beschlusse dazu fassen muß.
Ebenso darf Sie im Vorfeld Anträge zu Seminaren mit den Begründungen die ich genannt habe abbügeln?
Erstellt am 21.09.2008 um 14:19 Uhr von Mona-Lisa
@tippsucher,
eure BRV hat auszuführen, was das Gremium beschlossen hat! Nicht mehr und nicht weniger!
Ich weiss, dass es nicht nur Betriebsratsfürsten gibt, sondern genau so auch Fürstinnen, die glauben, dass nur sie zu bestimmen haben!
Euer Gremium beschliesst, wer zu welchem Seminar fährt und Madame BRV hat die Information an den AG weiterzuleiten.
Von abbügeln ist keine Rede und mir scheint, dass ihr das mal klarlegen solltet. Es gibt auch den Hinweis, dass ein Vorsitzender - auch wenn es eine "Sie" ist - jederzeit - ohne Angabe von Gründen - abberufen werden kann!
Denkt mal darüber nach........
Erstellt am 21.09.2008 um 14:26 Uhr von pirat
@tipp-sucher,
Nöö, darf sie nicht..
wie DJ schon schrieb..."Auch der BRV kann Seminare nciht ablehnen! Seminare werden von der Mehrheit beschlossen!"...
Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass die Anzahl der Schulungen, an denen ein BRM teilnehmen möchte, kontingentiert ist. Jeders BRM kann so viele Seminare besuchen, wie erforderlich sind und das *Gremium* es beschliesst!
Erstellt am 22.09.2008 um 11:16 Uhr von paula
"Jeders BRM kann so viele Seminare besuchen, wie erforderlich sind und das *Gremium* es beschliesst!"
und so lange kein Richter "schimpft" :-)