Hallo Leute,

ich habe da mal eine Frage zu Beschlüssen. Wir haben in unserem 3er Gremium einen Beschluss zur Bestellung von Sachbüchern gefasst. In diesem Beschluss wurden auch die Bücher, die bestellt werden sollen, einzeln aufgeführt. Im Normalfall wird dieser Beschluß in Kopie an den Geschäftsführung übergeben, damit diese dann die aufgeführten Bücher bestellen oder die Seminare buchen können.
Diesmal wollte unser Betriebsratsvorsitzender noch ein Anschreiben anhängen. Dies schrieb er auch und gab uns dieses 2 Minuten vor der Sitzung mit der Geschäftsführung zu Kenntnis. Auf Nachfrage, ob die dortig aufgeführten Bücher denen im Beschluß entsprechen würden, bejahte der Betriebsratsvorsitzende dies. Er übergab dann in der Sitzung nur das Anschreiben, nicht aber den Beschluß.
Im Nachhinein kam nun heraus, dass die in dem Anschreiben aufgeführten Sachbücher nicht die waren, die im Beschluß aufgeführt waren.

Meine Frage nun: Darf der Betriebsratsvorsitzende einfach so die Bücher, die im Beschluß aufgeführt wurden, austauschen, so dass ganz andere Bücher bestellt werden sollten?

Nur noch so zur Info: Unser Betriebsratsvorsitzender versucht gerne durch solche plötzlichen Aktionen bei der Sitzung mit der Geschäftsleitung seine Meinung durchzusetzen, obwohl im Vorfeld im Gremium anders entschieden wurde.

Danke für Antworten,
Kasimir