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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsvorsitzender handelt anders als im Beschluß gefasst, darf er dass?

K
Kasimir
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute,

ich habe da mal eine Frage zu Beschlüssen. Wir haben in unserem 3er Gremium einen Beschluss zur Bestellung von Sachbüchern gefasst. In diesem Beschluss wurden auch die Bücher, die bestellt werden sollen, einzeln aufgeführt. Im Normalfall wird dieser Beschluß in Kopie an den Geschäftsführung übergeben, damit diese dann die aufgeführten Bücher bestellen oder die Seminare buchen können. Diesmal wollte unser Betriebsratsvorsitzender noch ein Anschreiben anhängen. Dies schrieb er auch und gab uns dieses 2 Minuten vor der Sitzung mit der Geschäftsführung zu Kenntnis. Auf Nachfrage, ob die dortig aufgeführten Bücher denen im Beschluß entsprechen würden, bejahte der Betriebsratsvorsitzende dies. Er übergab dann in der Sitzung nur das Anschreiben, nicht aber den Beschluß. Im Nachhinein kam nun heraus, dass die in dem Anschreiben aufgeführten Sachbücher nicht die waren, die im Beschluß aufgeführt waren.

Meine Frage nun: Darf der Betriebsratsvorsitzende einfach so die Bücher, die im Beschluß aufgeführt wurden, austauschen, so dass ganz andere Bücher bestellt werden sollten?

Nur noch so zur Info: Unser Betriebsratsvorsitzender versucht gerne durch solche plötzlichen Aktionen bei der Sitzung mit der Geschäftsleitung seine Meinung durchzusetzen, obwohl im Vorfeld im Gremium anders entschieden wurde.

Danke für Antworten, Kasimir

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Community-Antworten (2)

D
DrHouse

29.10.2010 um 23:41 Uhr

Kasimir, der BR-Vorsitzende kann alleine gar nichts entscheiden. Er muss sich an die Beschlüsse halten, die gefasst worden sind. Weist ihn darauf hin. Wenn er sich weiterhin nicht an das Betriebsverfassungsgesetz hält, könnt Ihr ja mal mit Abwahl drohen. Könnte dann aber sein, dass Ihr dann einen anderen Vorsitzenden wählen müsst.

Gruß DrHouse

S
sanifair

30.10.2010 um 00:37 Uhr

Sachverhalt aufklären und ggf abwählen. Wo ist denn das Problem?

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