Gremium oder Freistellung
Hallo zusammen,
eine kurze Frage. Wir sind ein großes Unternehmen mit hoher Fluktuation. Jetzt möchte ein Mitglied des BR-Gremiums jede Einstellung mitentscheiden, obwohl wir 4 Freistellungen haben. Manchmal ist einfach der Zeitraum zu kurz um es auf der nächsten Sitzung (monatlich) zu besprechen. Kann die Vorsitzende auch ohne Zustimmung vom Gremium einer Einstellung zustimmen? Das Gremium wird natürlich auf der nächsten Sitzung informiert. Habt Ihr hier Erfahrungswerte / Gerichtsurteile die mir weiterhelfen könnten?
Mfg
Community-Antworten (5)
03.07.2018 um 17:01 Uhr
Wie groß ist denn euer BR? Habt ihr einen Betriebsausschuss? Wenn ich mich recht erinnere, dürfen nur Betriebsräte, welche groß genug sind um einen Betriebsausschuss zu gründen, Entscheidungsbefugnisse an andere Ausschüsse übertragen. Ansonsten entscheidet immer der Betriebsrat und nicht der/die Vorsitzende. Es wäre also dann erforderlich, außerordentliche Sitzungen einzuberufen, wenn ihr nur einmal im Monat eine BR-Sitzung abhaltet (was aus meiner Sicht viel zu selten ist).
03.07.2018 um 17:02 Uhr
Zitat : Kann die Vorsitzende auch ohne Zustimmung vom Gremium einer Einstellung zustimmen?
No !!!
Zitat : Manchmal ist einfach der Zeitraum zu kurz um es auf der nächsten Sitzung (monatlich) zu besprechen. ( ??? )
Wie oft habt Ihr denn im Monat immer Sitzung ?
Bei 4 Freistellungen besteht Euer BR aus 17 BM. Wählt doch einen Personalausschuss aus 5 Mitgliedern
03.07.2018 um 17:24 Uhr
Wir haben auch nur eine Sitzung pro Monat, weil wir räumlich hunderte Kilometer fahren müssen (11er Gremium) um zusammen zu kommen, mittlerweile haben wir die Personalabteilung so erzogen, das sie es schaffen, 1 mal pro Monat Unterlagen einzureichen ... Für Notfälle mach das aber der Betriebsausschuss, den müsstet Ihr ja auch haben. Das BR-Gremium müsste dann aber diese Aufgabe an den Betriebsausschuss übertragen. Personalausschuss wäre auch eine Lösung, aber auch hier muss das BR-Gremium diese Aufgabe erst übertragen. Ohne Beschluss eines Gremiums geht keine personelle Einzelmaßnahme.
04.07.2018 um 09:39 Uhr
Aua! Da gibt's viel Arbeit. Für den Anfang bis zum ersten Seminar (hoffentlich macht ihr schnell welche!!!) Hier ein paar Links: BRV https://www.betriebsrat.com/lexikon/betriebsratsvorsitzender (Betriebs-)Ausschüsse https://www.betriebsrat.com/lexikon/ausschuesse-des-betriebsrats personelle Einzelmaßnahmen: https://www.betriebsrat.com/lexikon/anhoerungsverfahren-personelle-einzelmassnahmen-nach-%C2%A7-99-abs-1-betrvg Kündigungen: https://www.betriebsrat.com/lexikon/kuendigung-beteiligungsrechte-des-betriebsrats
Ach, guck dir einfach mal das Inhaltsverzeichnis an: https://www.betriebsrat.com/lexikon
04.07.2018 um 18:26 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Sich öfter zu treffen macht auf Grund der Distanz leider wenig Sinn.
Aber das mit dem Personalausschuss nehme ich mal mit auf die nächste Sitzung. Kann man das auch "Standort"-mässig auf mehrere Ausschüsse verteilen? Denn sonst macht es ja wieder wenig Sinn....
Seminare kommen noch Erbsenzähler, keine Sorge. Aber von 0 in die Freistellung verunsichert halt manchmal etwas. Deshalb ja auch die Frage an den Schwarm. ;-)
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