Erstellt am 03.07.2018 um 15:01 Uhr von rsddbr
Wie groß ist denn euer BR? Habt ihr einen Betriebsausschuss? Wenn ich mich recht erinnere, dürfen nur Betriebsräte, welche groß genug sind um einen Betriebsausschuss zu gründen, Entscheidungsbefugnisse an andere Ausschüsse übertragen. Ansonsten entscheidet immer der Betriebsrat und nicht der/die Vorsitzende. Es wäre also dann erforderlich, außerordentliche Sitzungen einzuberufen, wenn ihr nur einmal im Monat eine BR-Sitzung abhaltet (was aus meiner Sicht viel zu selten ist).
Erstellt am 03.07.2018 um 15:02 Uhr von Challenger
Zitat : Kann die Vorsitzende auch ohne Zustimmung vom Gremium einer Einstellung zustimmen?
No !!!
Zitat : Manchmal ist einfach der Zeitraum zu kurz um es auf der nächsten Sitzung (monatlich) zu besprechen. ( ??? )
Wie oft habt Ihr denn im Monat immer Sitzung ?
Bei 4 Freistellungen besteht Euer BR aus 17 BM. Wählt doch einen Personalausschuss aus 5 Mitgliedern
Erstellt am 03.07.2018 um 15:24 Uhr von Relaxo03
Wir haben auch nur eine Sitzung pro Monat, weil wir räumlich hunderte Kilometer fahren müssen (11er Gremium) um zusammen zu kommen, mittlerweile haben wir die Personalabteilung so erzogen, das sie es schaffen, 1 mal pro Monat Unterlagen einzureichen ... Für Notfälle mach das aber der Betriebsausschuss, den müsstet Ihr ja auch haben. Das BR-Gremium müsste dann aber diese Aufgabe an den Betriebsausschuss übertragen. Personalausschuss wäre auch eine Lösung, aber auch hier muss das BR-Gremium diese Aufgabe erst übertragen. Ohne Beschluss eines Gremiums geht keine personelle Einzelmaßnahme.
Erstellt am 04.07.2018 um 07:39 Uhr von Erbsenzähler
Aua!
Da gibt's viel Arbeit.
Für den Anfang bis zum ersten Seminar (hoffentlich macht ihr schnell welche!!!)
Hier ein paar Links:
BRV
https://www.betriebsrat.com/lexikon/betriebsratsvorsitzender
(Betriebs-)Ausschüsse
https://www.betriebsrat.com/lexikon/ausschuesse-des-betriebsrats
personelle Einzelmaßnahmen:
https://www.betriebsrat.com/lexikon/anhoerungsverfahren-personelle-einzelmassnahmen-nach-%C2%A7-99-abs-1-betrvg
Kündigungen:
https://www.betriebsrat.com/lexikon/kuendigung-beteiligungsrechte-des-betriebsrats
Ach, guck dir einfach mal das Inhaltsverzeichnis an:
https://www.betriebsrat.com/lexikon
Erstellt am 04.07.2018 um 16:26 Uhr von Frischling 4.0
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Sich öfter zu treffen macht auf Grund der Distanz leider wenig Sinn.
Aber das mit dem Personalausschuss nehme ich mal mit auf die nächste Sitzung. Kann man das auch "Standort"-mässig auf mehrere Ausschüsse verteilen? Denn sonst macht es ja wieder wenig Sinn....
Seminare kommen noch Erbsenzähler, keine Sorge.
Aber von 0 in die Freistellung verunsichert halt manchmal etwas.
Deshalb ja auch die Frage an den Schwarm. ;-)