Hallo zusammen, zuerst ein Paar Informationen: Zu Beginn der Wahlperiode hatte der AG >200 Mitarbeiter. Es wurde ein 9er Gremium gewählt und ein BR zu 25% freigestellt. Der Betrieb wurde insolvent und die Anzahl der Mitarbeiter sank auf weniger als (Zeichen korrigiert waf-admin) 200. Aktuell Neuwahl der Vorsitzenden durch Ausscheiden aus dem Betrieb und der Freigestellte BR möchte seine Freistellung aufgeben.
Zur Freistellung wurde der neue BRV als einziger BR vorgeschlagen. Dieses wurde dann dem AG mitgeteilt, welcher die Freistellung verweigert (aus Betrieblich Gründen, BRV hat so etwas wie eine Schlüsselposition). Der jetzig Freigestellte dürfte aber weiterhin Freigestellt bleiben.Davon abgesehen teilt der AG wiedersprüchlich mit, dass bei weniger als 200 MA's das Betrag gar keine Freistellung vor sieht.

Jetzt meine Fragen:
1) Darf/kann der AG die Freistellung mit dieser Begründung verweigern?
2) Greift die Begründung mit den weniger als 200 MA gemäß BetrVG?
3) Wenn ja, müsste der BR dann nicht auch auf ein 5er Gremium reduziert werden?
4) Vorschläge zum weiteren Procedere.

Jetzt schonmal vielen Dank