Freistellung BR
Hallo zusammen, zuerst ein Paar Informationen: Zu Beginn der Wahlperiode hatte der AG >200 Mitarbeiter. Es wurde ein 9er Gremium gewählt und ein BR zu 25% freigestellt. Der Betrieb wurde insolvent und die Anzahl der Mitarbeiter sank auf weniger als (Zeichen korrigiert waf-admin) 200. Aktuell Neuwahl der Vorsitzenden durch Ausscheiden aus dem Betrieb und der Freigestellte BR möchte seine Freistellung aufgeben. Zur Freistellung wurde der neue BRV als einziger BR vorgeschlagen. Dieses wurde dann dem AG mitgeteilt, welcher die Freistellung verweigert (aus Betrieblich Gründen, BRV hat so etwas wie eine Schlüsselposition). Der jetzig Freigestellte dürfte aber weiterhin Freigestellt bleiben.Davon abgesehen teilt der AG wiedersprüchlich mit, dass bei weniger als 200 MA's das Betrag gar keine Freistellung vor sieht.
Jetzt meine Fragen:
- Darf/kann der AG die Freistellung mit dieser Begründung verweigern?
- Greift die Begründung mit den weniger als 200 MA gemäß BetrVG?
- Wenn ja, müsste der BR dann nicht auch auf ein 5er Gremium reduziert werden?
- Vorschläge zum weiteren Procedere.
Jetzt schonmal vielen Dank
Community-Antworten (2)
01.06.2016 um 09:44 Uhr
auf was sank denn die Anzahl der MA denn nu...? Machst es aber auch spannend!
01.06.2016 um 11:57 Uhr
Ihr seit unter 200 und damit entfällt der Anspruch auf Freistellung nach § 38 BetrVG. Das dürfte Euch nicht weiter stören, da alle BR-Mitglieder - und natürlich auch der BRV - Anspruch auf Freistellung von der Arbeit haben. Und zwar um die "erforderliche" Zeit. Wie viel erforderlich ist, entscheidet Ihr selber nach pflichtgemäßen Ermessen. (siehe hierzu § 37 Abs. 2 BetrVG). In Eurer Situation dürfte das etwas mehr sein, als üblich. Was an Zeit übrig bleibt, arbeitet Ihr ganz normal am Arbeitsplatz.
Der jetzig Freigestellte dürfte aber weiterhin Freigestellt bleiben.<
Das sieht der AG eben als großzügige Geste.
Und nein - der BR bleibt so groß wie er ist.
Vorschläge? Nehmt Euch die Zeit, die Euch zusteht.
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