Guten Morgen alle zusammen !

Ich habe da eine Frage :

Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir einen ( Betriebsratsvorsitzender ) zu 100% freigestellt. Dieser sitzt in unserer Zentrale. Ich war bis zu der Wahl zum Stellvertreter noch als normaler Arbeiter in einer unserer Niederlassung (90 km von der Zentrale entfernt) tätig.

Der Betriebsrat, mich eingeschlossen, war sich einig, dass ich mit dieser 100%igen Freistellung ein Büro in unserer Niederlassung bekommen sollte, um eine gute Betreuung der Arbeiter vor Ort zu gewährleisten und von dort aus die anderen Außenstellen zu betreuen, da die Anfahrtswege von meiner Niederlassung zu den anderen Niederlassungen deutlich kürzer sind als von unserer Zentrale aus.

Nach einigem hin und her mit der Geschäftsleitung, hat man uns angeboten, eine 50%ige Freistellung mit Büro in der Niederlassung. Für die übrigen 50% wollten wir aber einen dritten Mann in unserer Zentrale mit ins Boot nehmen.

Daraufhin kam ein schreiben, dass die Geschäftsleitung eine 50%ige Freistellung für mich mit Büro in meiner Niederlassung jetzt nur zustimmen werde, wenn wir auf den dritten Mann bzw. auf die restlichen 50% verzichten werden.

Das sind die Machtspielchen, die unsere Firma gerne spielt. Hier der folgende Verlauf der Geschichte :

1. Beschluss des Betriebsrates für eine 100%ige Freistellung mit Büro in der Niederlassung.
2. Gegenangebot der Geschäftsleitung : 100%ige Freistellung ist ok, wenn Büro in der Zentrale.
Wenn aber nur 50%ige Freistellung erfolgt, dann Büro in der Niederlassung kein Problem.
3. Gegenangebot des Betriebsrates : 50% mit Büro in der Niederlassung ist ok, aber die restlichen 50% auf einen Mitarbeiter mit Sitz in der Zentrale.
4. Schreiben der Geschäftsleitung : 50%ige Freistellung (für mich) mit Büro in der Niederlassung ist ok, wenn .... Jetzt kommt's..... Wenn wir auf die restlichen 50% verzichten !
5. Beschluss des Betriebsrates : Komplett 100%ige Freistellung (für mich) mit Büro in der Zentrale.

Jetzt die Fragen :

1. Kann die Geschäftsführung von mir erwarten, dass ich JEDEN Tag in die Zentrale fahre ( Eine Strecke 95km) ?

2. Da wir zwei Vollzeit-Betriebsräte sind und mein Kollege sowieso jeden Tag in der Zentrale im Betriebsratsbüro sitzt, wäre ja jemand auf jeden Fall direkt vor Ort ansprechbar und präsent. Wie wir das dann untereinander organisieren ( Niederlassungen besuchen, Gespräche mit Mitarbeitern führen etc.) ist doch unsere Sache, und da hat sich doch die Geschäftsführung nicht einzumischen bzw. Uns vorzuschreiben, wann, wo und wie oft wir die Niederlassungen aufsuchen dürfen ?

3. Durch die Fahrt in die Zentrale entstehen mir erhebliche Kosten. Dadurch ist das doch ein finanzieller Nachteil, oder nicht ? Welche Möglichkeiten hierzu gibt es noch ?

4. Für die Fahrten in die Niederlassungen wird ein Fahrzeug benötigt. Dadurch dass wir ein Sicherheitsunternehmen sind, und die meisten Fahrzeuge GPS-Überwacht sind, habe ich trotzdem das Recht auf ein nicht mit GPS ausgerüstetes Auto zu bestehen ?

5. Eine Niederlassung ist ca. 5,5 Stunden ( eine Strecke) von der Zentrale entfernt. Ich möchte diese Niederlassung ca. 2mal im Monat besuchen und für die Mitarbeiter vor Ort dadurch Präsenz zeigen. Muss mir die Firma für diesen Tag ein Hotel zur Verfügung stellen, da Hin- und Rückfahrt mit Präsenz vor Ort für einen Tag nicht zumutbar ist ? Wie sieht es aus mit der Tagespauschale für Verpflegung ? Habe ich ein Anrecht drauf ?

6. Wie errechnet sich mein zukünftiges Gehalt ? Ich hatte bis dahin Stundenlohn und hatte nicht jeden Monat dieselbe Stundenanzahl ( zwischen 210-240 Stunden im Monat) daher teilweise 150-250 Euro Schwankungen zwischen den Monaten. Ist das irgendwo gesetzlich geregelt ?
Wie Ihr seht, nicht gerade einfach gestrickt. Ich hoffe, ich finde hier kompetente Antworten auf diese Fragen, um im Vorfeld alles geregelt zu haben.