Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
In unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen.
Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass diese Sitzungen in die Freistellungszeit nach § 38 einzuberechnen ist.
Wir sagen, BR Sitzungen wären Freistellungen nach § 37 Abs 2, dann könnte man die Freistellungen nach § 38 auf die Tage verteilen, an denen keine Sitzungen sind.
Wie seht ihr das? Können wir die Freistellungen auf die Tage ausserhalb der BR Sitzungen verteilen oder müssen wir bei der Verteilung die BR Sitzungstage einrechnen?
Beispiel: Teilzeiter A arbeitet regulär 4 Stunden am Tag, hat also für zwei Sitzungtage 8 Stunden Freistellung = 1/5 Freistellung plus weitere drei Tage á 4 Stunden = 20 Stunden pro Woche = 1/2 Freistellung
Vollzeiter B arbeitet regulär 8 Stunden am Tag, hat also an den Sitzungstagen 16 Stunden Freistellung = 2/5 Freistellung plus 2 Tage = 32 Stunden = 4/5 Freistellung
Oder werden die Sitzungstage nicht mit eingerechnet, dann ergäbe sich für A Freistellung an 3 Tagen sind 12 Stunden = 3/10 Freistellung und für B 2 Tage Freistellung = 2/5 Freistellung
Ich bitte um schnelle Antwort und vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (2)
14.05.2006 um 14:40 Uhr
Sprich Ihr stellt einen BR mit 11 oder 13 Mitgliedern und habt eine Betriebsgrösse zwischen 501 und 900 AN!
Den Gedankengang Eures AG kann ich bei einer solchen Sitzungshäufigkeit durchaus nachvollziehen! Da scheint mir Eure Organisation bzw. Arbeitsaufteilung ein wenig desolat zu sein, um es mal ganz vorsichtig zu formulieren! Oder warum tagt Ihr so oft?
Davon einmal abgesehen haben Freistellungen gem. §38 BetrVG zunächst einmal nichts mit dem Freistellungsanspruch gem. §37 BetrVG zu tun.
14.05.2006 um 17:28 Uhr
Lilo,
es ist immer wieder fazinierend welche Ideen manche Betriebsräte haben um sich vor der Arbeit zu drücken.
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