Wer bezahlt das Frühstück?
Wir haben für eines unserer BR-Mitglieder ein externes Seminar mit Übernachtung beantragt. Die Zusage zur Kostenübernahme durch den AG liegt auch schon vor, mit der Einschränkung, dass er das Frühstück nicht bezahlt. Auf unsere Nachfrage antwortet der AG: Wenn das Frühstück extra Aufgeführt ist, dann darf er es aus steuerrechtlichen Gründen nicht bezahlen. Ist das so?? Ich kann im BetrVG nirgends finden, dass das BR-Mitglied die Kosten für das Frühstück selbst tragen muss. Wie ist das bei Euch so?
Community-Antworten (2)
15.02.2018 um 23:16 Uhr
https://www.betriebsrat.com/br-forum/97712/sachbezugswert-fuer-eine-br-schulung https://www.betriebsrat.com/br-forum/38323/seminar-abzug-haushaltsersparnis https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherungsentgeltverordnung
Ich sehe hinter dem Abzug einer Kostenersparnis weniger Steuergründe sondern eher das Begünstigungsverbot § 78 BetrVG.
16.02.2018 um 10:30 Uhr
Danke basilica für die Verweise, das hat doch einiges Licht in die Sache gebracht!
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