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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer bezahlt das Frühstück?

L
lolium
Feb 2018 bearbeitet

Wir haben für eines unserer BR-Mitglieder ein externes Seminar mit Übernachtung beantragt. Die Zusage zur Kostenübernahme durch den AG liegt auch schon vor, mit der Einschränkung, dass er das Frühstück nicht bezahlt. Auf unsere Nachfrage antwortet der AG: Wenn das Frühstück extra Aufgeführt ist, dann darf er es aus steuerrechtlichen Gründen nicht bezahlen. Ist das so?? Ich kann im BetrVG nirgends finden, dass das BR-Mitglied die Kosten für das Frühstück selbst tragen muss. Wie ist das bei Euch so?

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Community-Antworten (2)

B
basilica

15.02.2018 um 23:16 Uhr

L
lolium

16.02.2018 um 10:30 Uhr

Danke basilica für die Verweise, das hat doch einiges Licht in die Sache gebracht!

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