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Verpflegungszuschuss Azubis

J
JAV-SW
vor 2 Tagen

Hallo zusammen,

Ich bin gerade ein wenig am recherchieren und hatte vor im BR etwas anzustoßen.
Folgender Sachverhalt:

Wir haben Azubis die Blockunterricht in weiter entfernten Schulen haben. Laut TVAöD steht den Azubis ein absolutes Minimum von 9,20 je vollen Kalendertag zu. Frühstück wird vom Arbeitgeber in der Unterkunft gezahlt. Für An- und Abreisetag stehen den Azubis nichts zu.
Mein Problem bei der ganzen Sache ist, dass diese 9,20€ in der heutigen Zeit einfach nicht ausreichend sind. Für 9,20€ bekomme ich keine zwei vollwertigen Mahlzeiten und erst recht nicht in Großstädten. Die Unterkünfte haben auch keine Lagermöglichkeiten wie z.B. Kühlschränke und das Leitungswasser ist nicht als Trinkwassergeeignet. In folge dessen muss der Azubi sich Mittags und Abends teure Gerichte und Getränke kaufen. Das sie an An- und Abreistagen kein Geld bekommen ist mir auch ein Dorn im Auge, da einige Azubis teilweise 5h mit dem ÖPNV unterwegs sind. Wenn ich so lange Bahn fahren muss und ankomme, brauche ich auch ein Abendessen.

Wenn ich mir unsere BV zu Fortbildungen anschaue, könnte man meinen dass sich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bildet. Grund dafür ist das in dieser BV die Azubis explizit ausgeschlossen werden. In der BV steht, dass die Verpflegung nach Landesreisekostengesetz RLP übernommen wird. Lässt man das Frühstück weg ist man hier bei 16,36€ pro Kalendertag. Ist man mindestens 8h unterwegs bekommt man 5,11€.

Und wenn ich mir jetzt noch den Paragraphen 9 Absatz 4a des Einkommenssteuergesetz anschaue, stehen Dienstreisenden sogar 22,40€ (ohne Frühstück) zu. Für An- und Abreisetage sind es 14€.

Da stelle ich mir die Frage warum ein Azubi, welcher sowieso weniger bekommt als ein Geselle, in seiner Ausbildung auch noch draufzahlen muss. Der Azubi ist in der Pflicht die Schule zu besuchen und wird dann mit dem Minimum abgespeist.

Jetzt meine Frage an euch: Gibt es hier ähnliche Fälle bzw. gibt es Azubis bei euch die auch weiter weg müssen in die Schule? Wie ist das bei euch geregelt?

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Community-Antworten (1)

C
celestro

23.05.2026 um 11:01 Uhr

Ich würde da mal einen Experten drüber gucken lassen. So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, das der explizite Ausschluss von Auszubildenden nicht in Ordnung ist.

Andererseits muss ich aber auch sagen, das ich kaum eine Region kenne, wo man nicht einen Supermarkt findet, in dem man sich für 60 Cent eine Flasche Wasser kaufen könne. Und um sich ein Brot zu schmieren, braucht man auch nicht unbedingt einen Kühlschrank.

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