Hallo liebe kollegen, wir haben im dezember das einsteigerseminar der w.a.f. besucht und wurden heute schriftlich aufgefordert, einen betrag zu bezahlen text: für das seminar haben wir sämtliche kosten übernommen. jedoch möchten wir sie darauf aufmerksam machen, dass sie von den geltend gemachten verpflegungskosten einen eigenanteil (haushaltsersparnis) zu zahlen haben. die begründet sich mit § 78 betrvg, wonach sie keinen finanziellen vorteil gegenüber anderen arbeitnehmern erlangen dürfen. für die haushaltsersparnis haben wir die gesetzlichen sachbezugswerte für 2012 zugrunde gelegt, diese sind wie folgt: 1. tag mittagessen u. abendessen, je 5,66 2. tag frühstück 1,57 und mittag- u. abendessen 7,23 3. wie tag 2 7,23 4. frühstück und mittagessen. insgesamt 24.52. bitte überweisen sie ...etc...
was meint ihr? müssen wir das bezahlen??