Erstellt am 28.01.2013 um 14:10 Uhr von AlterMann
Hallo Frankfurterin,
klick mal hier auf der Site auf den Reiter "Urteile & Gesetze" und dann mitten auf der Seite auf "Argumente für Seminare". Da steht's dann unter "häufig gestellte Fragen".
Danach kann der Arbeitgeber die häusliche Ersparnis abziehen, aber es gibt auch ein Argument dagegen: Eure Mehraufwendungen, z.B. durch das Besprechen der Seminarinhalte beim abendlichen Bier.
Ich persönlich weiß von keinem Seminarteilnehmer, bei dem der AG eine Kostenersparnis berechnet hätte.
Viel Glück!
Erstellt am 28.01.2013 um 14:16 Uhr von Rapper
Von wem wurdet ihr ausgefordert? Von W.A.F. oder von eurem AG?
Also bezahlen müsst ihr erst einmal nichts.
Sollte die Zahlungauforderung von eurem AG kommen, dann würde ich als BR ihm ein Schreiben zukommen lassen, mit dem Hinweis auf § 37 / 6 und § 40 BetrVG. Der AG hat sämtliche Kosten der Schulungen von BRM zu tragen. Das beinhaltet sowohl die Seminargebühr als auch die Fahr-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die in der Regel schon im Hotelpreis pro Tag entahlten sind (Vollverpflegung). Was er nicht übernehmen muss, sind Kosten von Getränken u.ä., die die Seminarteilnehmer Abends nach dem Unterricht nach dem Abendessen im Hotel für sich bestellen, oder die Kosten der Getränkebar, die es in einigen Hotels auf den Zimmern gibt.
Im Gegenteil, die BRM, die zu den Schulungen fahren, können, so ist es bei uns geregelt in der Fahrkosten- und Verpflegungsrichtlinie, pro Tag noch eine Verpflegungsmehrkostenpauschale abrechnen.
Erstellt am 28.01.2013 um 14:22 Uhr von AlterMann
Hallo Rapper,
dass der AG sämtliche Seminarkosten zu tragen hat, wird von keiner Seite bestritten. Unklar ist, ob der AG mit Hinweis auf die verbotene Bevorzugung von BR-Mitgliedern den Gegenwert für die häusliche Ersparnis einfordern darf/muss. > Ja, er darf.
Erstellt am 28.01.2013 um 14:33 Uhr von Rapper
Da gibt es aber nur ein Urteil vom LAG Hamm, wo dieser Anteil zu schätzen ist.
Keines bisher vom BAG. Und ob das BAG da mitgeht, bleibt abzuwarten.
Also für die Schulungsteilnehmer nicht bindend und somit auch noch nicht rechtens.
Und wie Du selber treffend im letzten Satz bemerkt hast, habe auch ich bisher von niemanden gehört, dass der AG die Kostenersparnis berechnet hätte.
Erstellt am 28.01.2013 um 14:42 Uhr von blackjack
BAG: Beschluss vom 28.02.1990 - 7 ABR 5/89
Erstellt am 28.01.2013 um 14:46 Uhr von Rapper
Desweiteren ist aus der Rechtssprechung dazu zu entnehmen, dass die alte Verordnung, auf die sich das LAG Hamm bezieht, im Jahr 2007 durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung abgelöst wurde.
Dort wurden neue Obergrenzen für Verpflegungspauschen festgelegt, die nicht Steuerplichtig sind.
Erstellt am 28.01.2013 um 15:14 Uhr von Frankfurterin
hallo! die aufforderung kam vom arbeitgeber! es scheint nicht ganz klar zu sein! ehrlich gesagt ist mir nicht ganz klar worin die vorteilsnahme bestehen soll...
Erstellt am 28.01.2013 um 18:14 Uhr von waf-admin
Der AG kann Haushaltsersparnis bei der Verpflegung abziehen!
1. Weil jeder AN Essen muss auch die welche nicht auf DR sind und hier müssen die AN ihr Essen auch selbst bezahlen.
2. Würde er BR auf Seminar das Essen voll bezahlen wären sie gegenüber den AN im Betrieb bevorteilt, da diese ihr Essen ja auch selbst zahlen müssen. Also § 78
3. Gelten im Betrieb Reisekostenregelungen welche ja auch oft oder idR hierzu Aussagen haben, gelten diese auch für BR auf Tagungen/Seminaren usw.
@Frankfurterin
Siehe 2.!!
Erstellt am 28.01.2013 um 16:36 Uhr
von Marianne
Erstellt am 28.01.2013 um 18:28 Uhr von Kölner
@all
Deswegen reden clevere Seminanbieter auch von der Tagungspauschale und nicht von der Verpflegung.
Interessant wird es nämlich, wenn ein teilnehmendes BRM das essen verweigert.