Verpflegungskosten bei BR-Seminaren
Hallo liebe kollegen, wir haben im dezember das einsteigerseminar der w.a.f. besucht und wurden heute schriftlich aufgefordert, einen betrag zu bezahlen text: für das seminar haben wir sämtliche kosten übernommen. jedoch möchten wir sie darauf aufmerksam machen, dass sie von den geltend gemachten verpflegungskosten einen eigenanteil (haushaltsersparnis) zu zahlen haben. die begründet sich mit § 78 betrvg, wonach sie keinen finanziellen vorteil gegenüber anderen arbeitnehmern erlangen dürfen. für die haushaltsersparnis haben wir die gesetzlichen sachbezugswerte für 2012 zugrunde gelegt, diese sind wie folgt: 1. tag mittagessen u. abendessen, je 5,66 2. tag frühstück 1,57 und mittag- u. abendessen 7,23 3. wie tag 2 7,23 4. frühstück und mittagessen. insgesamt 24.52. bitte überweisen sie ...etc... was meint ihr? müssen wir das bezahlen??
Community-Antworten (9)
28.01.2013 um 15:10 Uhr
Hallo Frankfurterin, klick mal hier auf der Site auf den Reiter "Urteile & Gesetze" und dann mitten auf der Seite auf "Argumente für Seminare". Da steht's dann unter "häufig gestellte Fragen". Danach kann der Arbeitgeber die häusliche Ersparnis abziehen, aber es gibt auch ein Argument dagegen: Eure Mehraufwendungen, z.B. durch das Besprechen der Seminarinhalte beim abendlichen Bier. Ich persönlich weiß von keinem Seminarteilnehmer, bei dem der AG eine Kostenersparnis berechnet hätte. Viel Glück!
28.01.2013 um 15:16 Uhr
Von wem wurdet ihr ausgefordert? Von W.A.F. oder von eurem AG?
Also bezahlen müsst ihr erst einmal nichts. Sollte die Zahlungauforderung von eurem AG kommen, dann würde ich als BR ihm ein Schreiben zukommen lassen, mit dem Hinweis auf § 37 / 6 und § 40 BetrVG. Der AG hat sämtliche Kosten der Schulungen von BRM zu tragen. Das beinhaltet sowohl die Seminargebühr als auch die Fahr-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die in der Regel schon im Hotelpreis pro Tag entahlten sind (Vollverpflegung). Was er nicht übernehmen muss, sind Kosten von Getränken u.ä., die die Seminarteilnehmer Abends nach dem Unterricht nach dem Abendessen im Hotel für sich bestellen, oder die Kosten der Getränkebar, die es in einigen Hotels auf den Zimmern gibt. Im Gegenteil, die BRM, die zu den Schulungen fahren, können, so ist es bei uns geregelt in der Fahrkosten- und Verpflegungsrichtlinie, pro Tag noch eine Verpflegungsmehrkostenpauschale abrechnen.
28.01.2013 um 15:22 Uhr
Hallo Rapper,
dass der AG sämtliche Seminarkosten zu tragen hat, wird von keiner Seite bestritten. Unklar ist, ob der AG mit Hinweis auf die verbotene Bevorzugung von BR-Mitgliedern den Gegenwert für die häusliche Ersparnis einfordern darf/muss. > Ja, er darf.
28.01.2013 um 15:33 Uhr
Da gibt es aber nur ein Urteil vom LAG Hamm, wo dieser Anteil zu schätzen ist. Keines bisher vom BAG. Und ob das BAG da mitgeht, bleibt abzuwarten.
Also für die Schulungsteilnehmer nicht bindend und somit auch noch nicht rechtens.
Und wie Du selber treffend im letzten Satz bemerkt hast, habe auch ich bisher von niemanden gehört, dass der AG die Kostenersparnis berechnet hätte.
28.01.2013 um 15:42 Uhr
BAG: Beschluss vom 28.02.1990 - 7 ABR 5/89
28.01.2013 um 15:46 Uhr
Desweiteren ist aus der Rechtssprechung dazu zu entnehmen, dass die alte Verordnung, auf die sich das LAG Hamm bezieht, im Jahr 2007 durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung abgelöst wurde. Dort wurden neue Obergrenzen für Verpflegungspauschen festgelegt, die nicht Steuerplichtig sind.
28.01.2013 um 16:14 Uhr
hallo! die aufforderung kam vom arbeitgeber! es scheint nicht ganz klar zu sein! ehrlich gesagt ist mir nicht ganz klar worin die vorteilsnahme bestehen soll...
28.01.2013 um 19:14 Uhr
Der AG kann Haushaltsersparnis bei der Verpflegung abziehen!
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Weil jeder AN Essen muss auch die welche nicht auf DR sind und hier müssen die AN ihr Essen auch selbst bezahlen.
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Würde er BR auf Seminar das Essen voll bezahlen wären sie gegenüber den AN im Betrieb bevorteilt, da diese ihr Essen ja auch selbst zahlen müssen. Also § 78
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Gelten im Betrieb Reisekostenregelungen welche ja auch oft oder idR hierzu Aussagen haben, gelten diese auch für BR auf Tagungen/Seminaren usw.
@Frankfurterin Siehe 2.!!
Erstellt am 28.01.2013 um 16:36 Uhr von Marianne
28.01.2013 um 19:28 Uhr
@all Deswegen reden clevere Seminanbieter auch von der Tagungspauschale und nicht von der Verpflegung. Interessant wird es nämlich, wenn ein teilnehmendes BRM das essen verweigert.
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