Hallo zusammen,

Es geht um die Reisekosten und den Verpflegungsmehraufwand wenn wir als BR auf einem Seminar gewesen sind.

Bei den Reisekosten und dem Verpflegungsmehraufwand gibt es ja einige gesetzliche Änderungen.

Bisher haben wir immer die Reisekosten so abgerechnet, das wenn wir länger als 24 Stunden weg waren, Spesen in Höhe von 24,00 € erhalten haben.
In Abzug haben wir dann 1,57 € für´s Frühstück und jeweils 2,80 € für das Mittag- und Abendessen gebracht.

Nun sagt uns der Arbeitgeber, die Gesetze haben sich dahingehend geändert, das die vollen 24,00 € Spesen wieder abgezogen werden müsen.

Habe schon mehrfach gegoogelt, werde daraus aber nicht richtig Schlau, weil immer wieder was anderes erwähnt wird.

Wer kennt sich mit den Resiekosten gut aus und kann mir mal ei Beispiel nennen wie die Reisekosten wircklich zu berechnen sind.

LG Mike

Habe da noch was gefunden.

Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2011 (LStR)

Die LStR 2011 enthalten einige Verbesserungen, die hier nur kurz "angeschnitten" werden. So muss die Buchung einer Übernachtung mit Frühstück nicht mehr zwingend durch den Arbeitgeber erfolgen, sondern kann auch vom Mitarbeiter selbst vorgenommen werden (BMF-Schreiben vom 05.03.2010). Arbeitgeberveranalssung: Bei Auswärtstätigkeiten wird bis zu einem Wert von 40 Euro je Mahlzeit von einer Gewährung der Verpflegung auf Veranlassung des Arbeitgebers ausgegangen, wenn die Aufwendungen vom Arbeitgeber ersetzt werden und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Damit können Arbeitgeber, die als Arbeitslohn zu versteuernden Mahlzeiten statt mit ihrem höheren tatsächlichen Wert mit dem weitaus günstigeren Sachbezugswert (Frühstück: 1,57 Euro und Mittag- u. Abendessen je 2,83 Euro) zu bewerten. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2010.

Bedeutet das nun, das ich nun nur den geringeren Betrag in Abzug bringen muss?

Das ist alles so Fachchinesisch geschrieben. Hoffe das sich hier einer auskennt.