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Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand

M
MikeLike
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

Es geht um die Reisekosten und den Verpflegungsmehraufwand wenn wir als BR auf einem Seminar gewesen sind.

Bei den Reisekosten und dem Verpflegungsmehraufwand gibt es ja einige gesetzliche Änderungen.

Bisher haben wir immer die Reisekosten so abgerechnet, das wenn wir länger als 24 Stunden weg waren, Spesen in Höhe von 24,00 € erhalten haben. In Abzug haben wir dann 1,57 € für´s Frühstück und jeweils 2,80 € für das Mittag- und Abendessen gebracht.

Nun sagt uns der Arbeitgeber, die Gesetze haben sich dahingehend geändert, das die vollen 24,00 € Spesen wieder abgezogen werden müsen.

Habe schon mehrfach gegoogelt, werde daraus aber nicht richtig Schlau, weil immer wieder was anderes erwähnt wird.

Wer kennt sich mit den Resiekosten gut aus und kann mir mal ei Beispiel nennen wie die Reisekosten wircklich zu berechnen sind.

LG Mike

Habe da noch was gefunden.

Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2011 (LStR)

Die LStR 2011 enthalten einige Verbesserungen, die hier nur kurz "angeschnitten" werden. So muss die Buchung einer Übernachtung mit Frühstück nicht mehr zwingend durch den Arbeitgeber erfolgen, sondern kann auch vom Mitarbeiter selbst vorgenommen werden (BMF-Schreiben vom 05.03.2010). Arbeitgeberveranalssung: Bei Auswärtstätigkeiten wird bis zu einem Wert von 40 Euro je Mahlzeit von einer Gewährung der Verpflegung auf Veranlassung des Arbeitgebers ausgegangen, wenn die Aufwendungen vom Arbeitgeber ersetzt werden und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Damit können Arbeitgeber, die als Arbeitslohn zu versteuernden Mahlzeiten statt mit ihrem höheren tatsächlichen Wert mit dem weitaus günstigeren Sachbezugswert (Frühstück: 1,57 Euro und Mittag- u. Abendessen je 2,83 Euro) zu bewerten. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2010.

Bedeutet das nun, das ich nun nur den geringeren Betrag in Abzug bringen muss?

Das ist alles so Fachchinesisch geschrieben. Hoffe das sich hier einer auskennt.

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Community-Antworten (6)

S
Sanieris

28.03.2011 um 18:09 Uhr

Hallo MikeLike

Das Problem ist mir auch bekannt! Ich würde garnicht lange suchen wo das geregelt ist! Sagt eurem AG das er, euch das zeigen soll, wo dies schriftlich genau so steht ? Ansonsten würde ich ihn höflichst darauf Aufmerksam machen, dies vieleicht über die Einigungsstelle klären zu lassen! Und das kostet eurem AG schon etwas mehr, wie die paar Euro die Er bei Euch einsparen möchte!

Gruss Sanieris

D
DonJohnson

28.03.2011 um 20:15 Uhr

Sanieris, ich wäre da sehr sehr vorsichtig

D
DrHouse

28.03.2011 um 20:33 Uhr

MikeLike,

eine Frage. Wenn Du bei diesem Seminar Vollverpflegung hast( und das ist ja in der Regel so), wofür sind dann die 24,00 Euro?

MfG Dr.House

R
rtjum

28.03.2011 um 22:28 Uhr

Hallo, die Frage stell ich mich mir, Vollverpflegung und dann ncoh Spesen, das paßt doch irgendwie nicht zusammen.

M
MikeLike

30.03.2011 um 10:16 Uhr

Hallo,

also es war bisher immer so gewesen.

Nach der Lohnsteuerrichtlinie, so wie ich es lese, kann der AG diese 24,00 € zahlen, damit sie aber Steuerfrei bleiben muss der Amtliche Wert in Abzug gebracht werden.

Also die 1,57 für das Frühstück und jeweils 2,83 für das Mittag- und Abendessen.

Aber dann mal eine gegenfrage, warum sollte man es nicht bekommen??????

P
Petrus

30.03.2011 um 13:03 Uhr

@rtjum

die Frage stell ich mich mir, Vollverpflegung und dann ncoh Spesen, das paßt doch irgendwie nicht zusammen.

Die Reisekostenrichtlinie gibt aber in der Regel der ArbGeb vor. Und dann gilt die für alle. Wenn also Cheffe für sein Seminar "Wie halte ich meinen BR im Schach?" 24€ Spesen am Tag bekommt, dann eben auch die BR für ihr Seminar...

Du hast aber Recht - im Prinzip passt das nicht zusammen, weshalb manche Reisekostenrichtlinie dann auch unterscheidet, ob Dienstreise mit Pension ÜF oder Seminarhotel VP, und bei letzterem nur noch 10-12€ für die "sonstigen dienstreisebedingten Mehraufwendungen" (z.B. Anruf zu Hause) zahlt... (nach Abzug der Pauschalen bleiben ca. 3-5€ übrig)

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