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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verpflegungsmehraufwand

U
UdoWoe
Mrz 2019 bearbeitet

Auch wenn ich schon ein paar Jahre BR bin, so habe ich jetzt gerade mal ein Problem und benötige eure Hilfe. Kann der AG bei einer mehrtätigen Reise (also mit Übernachtung im Inland) die Kosten für das Frühstück verweigern? Folgende Fall: Abreise Montag , Rückreise Mittwoch. Mittagessen und Abendessen wurden vom AG gestellt. Abzug erfolgte auch bei den Pauschalen. Frühstück war auf der Hotel-Rechnung separat ausgewiesen. AG hat diese nicht übernommen, sondern nur 2,40€/pro Tag überwiesen? Jetzt habe ich erfahren, dass wenn auf der Rechnung "Business-Package" steht, dann bekommt man nur die 4,80€ Frühstück-Pauschale abgezogen. Kann der AG einfach Frühstück nicht bezahlen? Vielen Dank für eure Hilfe. Wir haben zwar eine BV Reiserichtlinie, die ist aber (nach der Erfahrung jetzt) wohl nicht AN freundlich.

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Community-Antworten (1)

K
Kjarrigan

14.03.2019 um 11:00 Uhr

Ja kann der AG, weil Verpflegung nun mal Privatsache ist.

Er kann (nicht muss - also freuwillig) dem AN aber Kosten ersetzen die durch dienstlich veranlasste Anläßße entstehen (das hat aber Steuerrechtliche Hintergründe)

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